Bundeswehr: Noch keine Lösung für unerlaubte Drohnenflüge

Überfliegen Drohnen unerlaubt Bundeswehr-Standorte, um diese auszuspionieren? Bisher gibt es dafür noch keine Lösung.
Dass die gesichteten Drohnen wohl zumindest teilweise russischen Geheimdienstaktivitäten zugeordnet werden können, ist - da noch niemand überführt wurde - bislang nur eine Arbeitshypothese.
Dass die gesichteten Drohnen wohl zumindest teilweise russischen Geheimdienstaktivitäten zugeordnet werden können, ist - da noch niemand überführt wurde - bislang nur eine Arbeitshypothese.Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa
Epoch Times11. Februar 2024

Die Bundeswehr stellt an ihren Standorten in Deutschland immer häufiger unerlaubte Drohnen-Überflüge fest. Ein Weg, diese mutmaßlichen Spionageaktivitäten zu beenden, wurde bislang nicht gefunden.

„Die Anzahl entsprechender Vorfälle ist in jüngerer Vergangenheit gestiegen“, teilte ein Sprecher des Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr der dpa auf Anfrage mit. Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf die erhöhte Wachsamkeit der Soldatinnen und Soldaten mit Blick auf mögliche Ausspähversuche. Diese Versuche fokussieren sich nach Einschätzung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) unter anderem auf die Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland.

Aktenkundig wurden unter anderem Verdachtsfälle im bayerischen Wildflecken, in Grafenwöhr und im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein sowie am Truppenübungsplatz Altengrabow in Sachsen-Anhalt. Dass es bislang nach dpa-Informationen noch keine Festnahme eines Drohnenpiloten in der Umgebung eines Bundesstandortes gab, mag auch mit den komplexen Zuständigkeiten zusammenhängen.

Angehörige der Bundeswehr dürften Straftaten gegen die Bundeswehr verhindern und innerhalb der Vorgaben des Gesetzes auch Personen festhalten, hieß es vom Territorialen Führungskommando. Diese würden dann gegebenenfalls ebenso wie sichergestellte Drohnen für die weitere Ermittlungsarbeit an die Polizei übergeben. Außerhalb von Liegenschaften der Bundeswehr sei allerdings die Polizei für die Verfolgung und gegebenenfalls Festnahme zuständig. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte der dpa: „Für polizeiliche Maßnahmen anlässlich verdächtiger Drohnen-Überflüge an Bundeswehrstandorten sind grundsätzlich die Polizeien der Länder zuständig.“

Dass die gesichteten Drohnen wohl zumindest teilweise russischen Geheimdienstaktivitäten zugeordnet werden können, ist – da noch niemand überführt wurde – bislang nur eine Arbeitshypothese. Da solche auffälligen Drohnen-Überflüge gerade zu Beginn und zum Ende von Ausbildungsmaßnahmen für ukrainische Soldaten beobachtet wurden, sei es jedoch „relativ eindeutig, in welche Richtung es geht“, hatte MAD-Präsidentin Martina Rosenberg im vergangenen Herbst erklärt. (dpa)



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