Bundesverfassungsgericht: Linken-Klage gegen Anti-IS-Einsatz gescheitert
Die Klage der Linksfraktion im Bundestag gegen den Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr ist in Karlsruhe gescheitert, sie wurde als unzulässig zurückgewiesen.
Mit einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht den Antrag als unzulässig ab. Die Linke habe die „die Möglichkeit einer Rechtsverletzung“ nicht ausreichend dargelegt, hieß es. (Az: 2 BvE 2/16)
Der Einsatz gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) war nach den Anschlägen in Paris vom 13. November 2015 beschlossen worden. Im Rahmen einer Beistandsklausel der EU-Verträge sicherte die Europäische Union danach Frankreich einstimmig ihre Solidarität und Unterstützung zu. Der UN-Sicherheitsrat bezeichnete den IS als „weltweite und beispiellose Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ und rief dazu auf, weitere IS-Anschläge zu verhindern und den „Zufluchtsort“ des IS in Syrien und im Irak zu beseitigen.
Die Bundesregierung sagte daraufhin den Einsatz von 1200 Soldaten zu, die aber nicht unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sein sollten. Der Bundestag billigte dies am 4. Dezember 2015. Das Mandat wurde 2018 verlängert. Es läuft am 31. Oktober 2019 aus, könnte aber verlängert werden.
Mit ihrer Klage gegen Bundesregierung und Bundestag argumentierte die Linken-Bundestagsfraktion, der Bundeswehreinsatz sei rechtswidrig. Es fehle eine ausreichende völkerrechtliche Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht wies die Klage nun als unzulässig ab. Nach dem eigenen Vorbringen der Linken erscheine eine Verletzung der Rechte des Bundestags „von vornherein ausgeschlossen“.
Auf die Klage der Linksfraktion stellte das Verfassungsgericht klar, dass die Bundesregierung im Zusammenhang internationaler Verträge gehandelt habe. Eine gesetzliche Ermächtigung hierfür sei nicht erforderlich. Eine unvertretbar weite Auslegung der UN-Resolution zum IS sei nicht ersichtlich. Auch bei der Schaffung der EU-Beistandsklausel 2007 sei klar gewesen, dass dies auch terroristische Bedrohungen umfassen würde.
Vorrangig habe die Linksfraktion gegen den Bundeswehreinsatz selbst argumentiert. Bei einer Organklage gehe es aber um die Rechte des Bundestags und der Abgeordneten. Auf diesem Weg eine Kontrolle der Außenpolitik der Bundesregierung einzuführen, komme nicht in Betracht, betonten die Karlsruher Richter.
Deutlich wiesen sie auch das Ansinnen der Linken ab, solche Kontrollmöglichkeiten zu erweitern. Die Entscheidung über Auslandseinsätze der Bundeswehr sei bereits jetzt dem Bundestag vorbehalten. Weitergehende Kontrollmöglichkeiten zu schaffen, sei „Aufgabe des Verfassungsgesetzgebers“, nicht aber des Bundesverfassungsgerichts. (afp)
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