Bundesverwaltungsgericht urteilt über Diesel-Fahrverbote
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet heute, ob Fahrverbote für Dieselautos in Städten rechtlich zulässig sind. Das Urteil könnte bundesweite Signalwirkung haben.
Im Zentrum steht die Frage, ob Städte Verbote nach geltendem Recht eigenmächtig anordnen können – oder ob es neue, bundeseinheitliche Regeln geben muss, um Schadstoff-Grenzwerte einzuhalten.
Am vergangenen Donnerstag hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem rund vierstündigen „Rechtsgespräch“ unter anderem erörtert, ob Fahrverbote verhältnismäßig wären oder zu Lasten von Diesel-Fahrern gingen, die dafür nichts könnten. Zudem wurde beleuchtet, ob Verbote überhaupt kontrollierbar wären.
Konkret wird über eine Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf verhandelt. Diese hatten die Behörden nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verpflichtet, Luftreinhaltepläne zu verschärfen, damit Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.
Seit Jahren werden in vielen Städten Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen Deutschlands als nicht ausreicheichend kritisiert und droht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). (dpa)
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