Bundesverwaltungsgericht: Diesel-Fahrverbote zulässig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Weg für Diesel-Fahrverbote in Deutschland geebnet.
Das Gericht wies die Revisionen der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg am Dienstag weitgehend zurück. Im Kern ging es um die Frage, ob die Länder eigenständig Fahrverbote anordnen können oder ob dies der Bund regeln muss.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in einer Reihe von Städten. Die Umweltschutzorganisation will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden.
Im konkreten Fall ging es um Stuttgart und Düsseldorf. Die Verwaltungsgerichte in beiden Städten hatten in der Vorinstanz geurteilt, dass dazu auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten.
Dagegen legten die Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Länder halten sich bei der Entscheidung über Fahrverbote für rechtlich nicht zuständig und sehen den Bund am Zug. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion