Bundesverfassungsgericht urteilt über Teilwiederholung von Bundestagswahl in Berlin

Karlsruhe verkündet heute, ob in Berlin die Bundestagswahl teilweise wiederholt werden muss oder nicht. Die Union will, dass sie in größeren Teilen der Stadt wiederholt wird als vom Bundestag beschlossen.
Müssen Abiturienten einen Zeugnisvermerk darüber akzeptieren, dass ihre Rechtschreibleistungen nicht in die Noten eingeflossen sind? Mit dieser Frage befasst sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.Foto: Uli Deck/dpa
Epoch Times19. Dezember 2023

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil über eine mögliche Teilwiederholung der Bundestagswahl in Berlin. In Berliner Wahllokalen gab es bei der Wahl im September 2021 viele Pannen wie etwa fehlende Stimmzettel.

Darum beschloss der Bundestag, dass die Wahl in der Hauptstadt teilweise wiederholt werden soll. Er beschränkte die Wiederholung auf etwa ein Fünftel der Berliner Wahlbezirke. Die Unionsfraktion findet das zu wenig und wandte sich an das Verfassungsgericht. (Az. 2 BvC 4/23)

Eine Teilwiederholung hätte voraussichtlich keine großen Auswirkungen auf den Bundestag. Sollte die Bundestagswahl in Berlin aber großteils oder komplett wiederholt werden, könnte es für die Abgeordneten der früheren Linksfraktion schwierig werden.

Die Linke holte in der Hauptstadt zwei ihrer drei Direktmandate – nur dank der Direktmandate zog sie überhaupt in den Bundestag ein. Eine Wahlwiederholung müsste innerhalb von 60 Tagen stattfinden. (afp)



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