Bundesverfassungsgericht stoppt für Abend vorgesehene Abschiebung eines Afghanen
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch eine für den Abend vorgesehene Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers zunächst gestoppt.
Das Gericht gab dem Antrag des 29-Jährigen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt, weil ihm sonst die Möglichkeit weitgehend verwehrt wäre, den von ihm gestellten Asylfolgeantrag weiterzuverfolgen. Die Frage, ob Abschiebungen nach Afghanistan derzeit verfassungsrechtlich zulässig sind, ließ das Gericht ausdrücklich offen. (Az: 2BvR 2557/16)
Aufgrund der Gerichtsentscheidung wird die Abschiebung bis zu einer Entscheidung über die von dem Asylbewerber eingereichten Verfassungsbeschwerde untersagt. Allerdings wurde das Verbot bis längstens zum 26. Januar befristet. Der Afghane hatte seinen Asylfolgeantrag mit der verschlechterten Sicherheitslage in Afghanistan begründet. Das Bundesverfassungsgericht traf jedoch keine Entscheidung dazu, ob aufgrund der aktuellen Lage Abschiebungen nach Afghanistan überhaupt zulässig sind.
Ein zweier Antrag eines anderen Afghanen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen seine drohende Abschiebung wurde abgelehnt (Az: 2BvR 2564/16). Vom Flughafen Frankfurt aus sollte am Mittwochabend erstmals eine Sammelabschiebung von insgesamt 50 afghanischen Flüchtlingen stattfinden. Dagegen gab es am Flughafen massive Proteste. (afp)
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