Bundesverfassungsgericht prüft Klagen von Journalisten gegen BND-Abhörpraxis
Für den Bundesnachrichtendienst (BND) geht es vor dem Bundesverfassungsgericht um die Grundlage seiner Abhörpraxis im Ausland – für die klagenden Journalisten und Organisationen um eine aus ihrer Sicht grundrechtswidrige „weltweite Massenüberwachung“ im Internet.
In einer mündlichen Verhandlung wird sich das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Dienstag und Mittwoch intensiv mit dem 2017 in Kraft getretenen BND-Gesetz befassen. Die Verfassungsrichter des Ersten Senats müssen prüfen, welche Befugnisse der deutsche Auslandsgeheimdienst beim Ausspähen von Ausländern im Ausland hat.
Gegen die im BND-Gesetz geregelte Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland – die sogenannte strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung – klagen die internationale Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrere ausländische Journalisten. Unterstützt werden sie von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).
Fernmeldegeheimnis
Die Kläger machen eine Verletzung des in Artikel zehn des Grundgesetzes festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit in Artikel fünf geltend. Aus ihrer Sicht handelt es sich dabei um Menschenrechte, die auch für Ausländer im Ausland gelten.
Hintergrund sind 2017 in Kraft getretene Neuregelungen im BND-Gesetz. Sie waren eine Konsequenz aus den Enthüllungen über die umstrittene Zusammenarbeit des Auslandsgeheimdiensts mit dem US-Geheimdienst NSA.
Die große Koalition zeigte sich damals überzeugt, mit dem Gesetz Rechtssicherheit bei der Überwachung des Datenverkehrs durch den BND zu schaffen. Die Opposition sprach dagegen von anlassloser Massenüberwachung.
Verfassungsbeschwerden
Ende 2017 gingen schließlich in Karlsruhe die Verfassungsbeschwerden gegen das BND-Gesetz ein, über die am Dienstag und Mittwoch verhandelt wird. Das Bundesverfassungsgericht setzt jedes Jahr nur sehr wenige mündliche Verhandlungen, noch seltener verhandeln die Richter zwei Tage lang über eine Klage.
Dass es dazu in diesem Fall kommt, zeigt allein schon die Bedeutung, die auch das höchste deutsche Gericht den Verfassungsbeschwerden zumisst.
Die Richter wollen sich laut der Verhandlungsgliederung mit grundsätzlichen Fragen wie der „Grundrechtsbindung der deutschen Staatsgewalt im Ausland“, aber auch mit zahlreichen Detailfragen zur Datenerhebung des BND und zur Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten befassen.
Die GFF, die die Klagen koordiniert, erwartet nach eigenen Angaben das erste Grundsatzurteil zur BND-Überwachung seit mehr als 20 Jahren. Sie hofft darauf, damit den „internationalen Menschenrechtsschutz beim Telekommunikationsgeheimnis sowie die Pressefreiheit“ zu stärken.
„Die Digitalisierung ermöglicht Geheimdiensten zahlreiche neue Formen der Überwachung, aber die Grundrechte bleiben dabei völlig auf der Strecke“, kritisiert der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer.
Telekommunikationsgeheimnis gilt nicht mehr
De facto gelte das Telekommunikationsgeheimnis für den BND nicht mehr. Es werde deshalb dringend ein „zeitgemäßer Schutz“ davor gebraucht, „dass ein Geheimdienst den weltweiten Internetverkehr ohne jeden konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung mitlesen kann“.
Im Zentrum des Verfahrens steht nach Ansicht der Kläger auch die Grundsatzfrage, ob deutsche Behörden im Ausland die Grundrechte des Grundgesetzes beachten müssen. Artikel eins des Grundgesetzes zur Wahrung der Menschenwürde binde die Regierung an die Grundrechte – „unabhängig davon, ob sie im In- oder im Ausland aktiv wird“ zeigt sich Buermeyer überzeugt.
„Auch Menschen im Ausland sind Menschen und haben ein Recht auf Privatsphäre“, fügt der GFF-Vorsitzende hinzu. Gerade ein deutscher Geheimdienst sollte nicht frei entscheiden dürfen, ob er dieses Recht achte oder nicht.
Die klagenden Journalisten sehen ihre Arbeits- und Recherchemöglichkeiten in Gefahr. Sie befürchten unter anderem, dass sich Informanten aus Angst vor Überwachung nicht mehr mit sensiblen Themen an Journalisten wenden.
Auch das deutsche Redaktionsgeheimnis könnte aus ihrer Sicht umgangen werden, wenn der BND bei internationalen Recherchen die ausländischen Partnermedien deutscher Redaktionen überwacht.
Vor dem Bundesverfassungsgericht werden Befürworter und Gegner des BND-Gesetzes an den zwei Verhandlungstagen ausreichend Zeit haben, den Richtern ihre Sichtweisen darzulegen. Über deren Antwort auf die aufgeworfenen Fragen werden sie aber vorerst nur spekulieren können. Das Karlsruher Grundsatzurteil wird erst in einigen Monaten erwartet. (afp)
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