Bundesverfassungsgericht: Keine Live-Zuschaltung türkischer Politiker nach Köln
+++ Update: Bundesverfassungsgericht: Keine Live-Zuschaltung türkischer Politiker nach Köln
Die Veranstalter der Pro-Erdogan-Demonstration in Köln dürfen keine Politiker aus der Türkei wie Präsident Recep Tayyip Erdogan live auf einer Großleinwand zuschalten. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Abend einstimmig beschlossen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde aus formalen Gründen abgelehnt. +++
Der Anmelder der Pro-Erdogan-Demonstration morgen in Köln hat das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Dabei geht es offenbar darum, doch noch Politiker aus der Türkei per Video zuschalten zu können.
Ein Gerichts-Sprecher bestätigte, es sei ein Antrag in Bezug auf die in Köln geplante Versammlung eingegangen.
Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen entschieden, dass keine Politiker aus der Türkei bei der Demonstration auf eine Großleinwand zugeschaltet werden dürfen.
Bei der Demonstration von Anhängern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan wird ein Mitglied der Regierung in Ankara auftreten. Der türkische Sportminister werde sprechen, sagte Kölns Polizeipräsident Jürgen Mathies.
Einen Auftritt des türkischen Außenministers habe er verhindern können.
Die Polizeikräfte würden noch einmal aufgestockt: von 2300 auf nunmehr 2700. Er sei „zuversichtlich, dass Köln morgen einen friedlichen Tag erlebt“, sagte Mathies mit Blick auf diese massive Präsenz. (dpa)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion