Wahlleiter: Teilwiederholung von Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar stattfinden. Das kündigte Landeswahlleiter Stephan Bröchler in Karlsruhe an. Es seien schon viele Planungen in Angriff genommen worden, die nun umgesetzt werden könnten.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht in KarlsruheFoto: Uli Deck/dpa
Epoch Times19. Dezember 2023

Die Bundestagswahl von 2021 muss wegen zahlreicher Pannen in 455 von 2256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe und ging damit über den Beschluss des Bundestags hinaus, der bereits im November 2022 eine teilweise Wiederholung beschlossen hatte. Die Teilwiederholung muss nun innerhalb von 60 Tagen stattfinden.

Grundlage der Wahlprüfungsbeschwerde ist ein Beschluss des Bundestages vom 10. November 2022. Dieser hatte mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP – also den seit der Wahl regierenden Parteien – entschieden, dass die Wahl in 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie in 104 der 1507 Briefwahlbezirke wiederholt werden soll.

Die Unionsfraktion stützt ihre Klage unter anderem darauf, dass der Bundeswahlleiter die Wahl in sechs Wahlkreisen angefochten hatte. Der Bundestag hat die Wahl in diesen Wahlkreisen aber nicht insgesamt für ungültig erklärt. Daher fordern CDU und CSU eine Wiederholung in größerem Ausmaß, als in dem Beschluss vorgesehen ist.

Mehr als 1.700 Einsprüche gegen die Wahl

Wegen der Pannen wie etwa fehlender Stimmzettel oder zu lange geöffneter Wahlbüros hatte es mehr als 1.700 Einsprüche gegen die Wahl gegeben, unter anderem vom damaligen Bundeswahlleiter selbst.

Am 26. September 2021 – parallel zum Berlin-Marathon und inmitten der Corona-Pandemie – bildeten sich beispielsweise lange Warteschlangen vor Wahllokalen. Es gab zu wenige Wahlkabinen. Manche Stimmen wurden nach dem eigentlichen Wahlende um 18:00 Uhr abgegeben. Stimmzettel waren falsch oder fehlten gleich ganz.

Die Wahl wurde teilweise um mehr als 100 Minuten unterbrochen. Den Bundestag wählten am Ende Minderjährige mit sowie Menschen, die aus anderen Gründen dazu nicht berechtigt waren. (afp/dpa)



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