Bundesverfassungsgericht bestätigt Demo-Verbot in Kassel – Fulda wurde zum Versammlungsort
Die Stadt Kassel verbot einen für heute angemeldeten Aufzug von Kritikern der staatlichen Corona-Maßnahmen durch die Stadt. Bis hoch zum Bundesverfassungsgericht wurde das Verbot bestätigt. Der Antrag der Veranstalter wurde am Freitagabend ohne Begründung abgelehnt und den Veranstaltern die Entscheidung mitgeteilt, berichtet die „HNA“, die sich auf einen Gerichtssprecher bezieht.
Trotz dem verhängten „Ausnahmezustand“ mit temporär im gesamten Innenstadtbereich herrschender Maskenpflicht, einem Großaufgebot an Polizeikräften im Stadtgebiet und der Sperrung aller Zufahrtsstraßen nach Kassel, um Anreisende „Querdenker“ abzufangen, tauchten vereinzelte Kritiker der Corona-Maßnahmen im Zentrum auf.
Polizei rechnete mit zahlreichen Demoteilnehmern trotz Verbotes
Sie wollten an dem Aufzug unter dem Motto „für Frieden, Freiheit, Menschenrechte und für eine geschlossene Gesellschaft“ teilnehmen. Für den Aufzug hatten die Veranstalter ihrer „World Wide Demo Deutschland“, der um 12 Uhr vom Kulturbahnhof durch den vorderen Westen von Kassel führen sollte, 3.000 Teilnehmer angemeldet. Die Polizei rechnete mit zahlreichen Demoteilnehmern trotz Verbotes.
Eine Situation, wie am 20. März wollte die Polizei verhindern. Damals zogen trotz Verbots der Corona-Demo 20.000 Menschen friedlich durch Kassel.
Dieses Mal fanden sich nur wenige Teilnehmer nach dem Verbot in der Stadt an. Ein Großteil ist anscheinend auf die Versammlung gegen die Corona-Beschränkungen in Fulda ausgewichen, die dort am Nachmittag startet.
Laut Polizei finden allerdings in Kassel immer noch vereinzelte Personenkontrollen im zentrumsnahen Stadtgebiet statt. Insgesamt sei es bisher zu zwei Ingewahrsamnahmen und mehreren Platzverweisen gekommen. Hintergrund für eine Festnahme war beispielsweise in einem Fall, dass eine Frau keine Maske trug und dem Platzverweis nicht nachgekommen ist, berichtet die „HNA“.
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