Bundestagsentscheidung zur „Ehe für alle“ als verfassungswidrig und unwürdig kritisiert

Berlins Erzbischof Heiner Koch kritisiert die Bundestagsentscheidung zur "Ehe für alle" scharf: "Die Diskussion wurde lange geführt, der Abschluss war unwürdig." Unterdessen rät der Vizepräsident des Bundestags der bayerischen Staatsregierung dazu, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle zu klagen.
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Ehe auch für Homosexuelle - die völlige Gleichstellung wird jetzt wohl schnell kommen.Foto: Michael Reichel/Archiv/dpa
Epoch Times3. Juli 2017

Berlins Erzbischof Heiner Koch hat die Neudefinition des Ehebegriffs durch den Bundestag scharf kritisiert. „Unterschiedliche Partnerschaften werden nicht durch einen gemeinsamen Begriff gleich“, sagte er der „Welt“ (Montagausgabe).

„Die begriffliche Einebnung von Differenzen ist eine Ideologie: Wir sollen keine Differenzen mehr wahrnehmen, damit wir ein möglichst einheitliches Denken formulieren. Das ist ein Armutszeugnis.“

Die Bundestagsentscheidung am Freitag kritisierte der Bischof scharf: „Die Diskussion wurde lange geführt, der Abschluss war unwürdig.“ Koch hält drastische Veränderungen des Familienverständnisses der Deutschen für möglich.

„Es besteht noch gesellschaftlicher Konsens, dass die Polygamie nicht gleichwertig zur Ehe ist, das kann sich aber ändern“, sagte Koch. Er sehe „die Personalität des Menschen in einer Zweierbeziehung besser gewürdigt, als wenn der Mensch ein Glied in einer Vielfalt von Beziehungen ist. Diese Überzeugung scheint mir nach wie vor mehrheitsfähig zu sein.“

Bundestagvize Singhammer rät Bayern zu Klage gegen Ehe für alle

Unterdessen rät der Vizepräsident des Bundestags, Johannes Singhammer, der bayerischen Staatsregierung dazu, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Öffnung der Ehe für Homosexuelle zu klagen.

Dies könne rasch Klarheit schaffen, ob die Neudefinition des Ehe-Begriffs verfassungswidrig ist, sagte er der „Welt. Der Bundestag hatte am Freitag die völlige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen beschlossen, einschließlich des uneingeschränkten Adoptionsrechts. Staats- und Verfassungsrechtler sind uneins, ob dazu eine Grundgesetzänderung nötig gewesen wäre. (dpa/dts)



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