Bundestagsdebatte zur Impfpflicht – Was bis jetzt bekannt ist

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Bundestag.Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
Von 4. März 2022

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Am 17. März wird im Deutschen Bundestag über eine Impfpflicht beraten. Nach Aussage einer Pressesprecherin des Bundestags sind Anträge von den Abgeordneten üblicherweise bis zwei Tage vor der Sitzung einzureichen. Bis zum Redaktionsschluss unserer Wochenzeitung am Mittwoche lagen lediglich zwei Anträge vor.

Zum einen handelt es sich um einen interfraktionellen Antrag von 50 Abgeordneten aus FDP, Bündnis90/Die Grünen, CDU und Linken, wobei die Anzahl der FDP-Abgeordneten klar überwiegt. Sie alle plädieren dafür, die COVID-Impfbereitschaft ohne allgemeine Impfpflicht zu erhöhen und schlagen dazu niedrigschwellige Impfangebote – beispielsweise in Baumärkten und Einkaufszentren – sowie eine mehrsprachige Aufklärungs- und Werbeaktion zur COVID-Impfung vor. Diese Kampagne soll auch von Kirchen, muslimischen Verbänden, Gewerkschaften und Sportvereinen mitgetragen werden.

Die Abgeordneten sprechen sich mit ihrem Antrag gleichzeitig dafür aus, weitere Forschungen zum Immunitätsstatus der Bevölkerung zu stärken und im Sinne einer möglichen Grundimmunisierung zu berücksichtigen. Es solle den Bürgern möglich sein, ihren Immunstatus in qualifizierten Laboren nach wissenschaftlich entwickelten Standards ermitteln zu lassen. Die Bundesregierung möge zudem persönliche Anschreiben mit dem Angebot eines Impftermins für Bürger prüfen, insbesondere im Hinblick auf Kosten und Datenschutz.

AfD fordert Aufhebung der Impfpflicht im Gesundheitswesen

Zum anderen liegt der Epoch Times ein Antrag der AfD vor. Die Fraktion positioniert sich klar gegen eine unmittelbare oder mittelbare Impfpflicht. In dem achtseitigen Dokument fordern die AfD-Politiker die Bundesregierung nicht nur auf, von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen COVID-Impfpflicht Abstand zu nehmen. Sie verlangen zudem einen Gesetzentwurf, nach dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben wird.

Eine COVID-Impfpflicht ist laut AfD unverhältnismäßig, verfassungsrechtlich nicht zulässig und grundgesetzwidrig. Wenn man eine generelle Impfpflicht einführen wolle, müsse diese den Zweck erfüllen, SARS-CoV-2 auszurotten. Das sei vorliegend nicht der Fall.

Gegenüber Epoch Times begründete der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Dr. Götz Frömming, die Ablehnung der Impfpflicht damit, dass eine Impfpflicht immer einen Eingriff in den eigenen Körper darstelle. „Darüber muss nach meiner freiheitlichen und demokratischen Überzeugung jeder Mensch selbst entscheiden und nicht der Staat. Es gibt keine objektive Notwendigkeit für die Einführung eines Impfzwangs.“  Deutschland begebe sich damit auch international betrachtet einmal mehr auf einen Sonderweg, sagte Frömming und fügte hinzu: „Ich habe den Eindruck, dass die Regierung die Ungeimpften zum Sündenbock macht, um von ihren eigenen Fehlern abzulenken.“

Die Impfung verfehle ihr Ziel, heißt es seitens der Fraktion. Nicht nur, dass Geimpfte das Virus übertragen, sich anstecken und erkranken können, auch die Belegung der Intensivbetten liege seit Wochen deutlich unter dem Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre, sodass eine Impfpflicht nicht erforderlich sei.

Gesetzentwurf zur Einführung einer Impfpflicht vorgelegt

Weitere Anträge, die am 17. März im Bundestag debattiert werden sollen, sind ein „Gesetz zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen“, eine altersbezogene Impfpflicht ab 50 Jahren sowie ein von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachtes „Impfvorsorgegesetz“.

Am Donnerstag haben Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen bereits einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden „gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung“, heißt es in dem Gesetzentwurf zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen.

Studien zeigten, dass Impfungen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren Krankheitsverläufen schützten, sondern auch dazu führten, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrügen, heißt es in der Vorlage.

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

Demnach sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein.

Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis Jahresende 2023 befristet werden.



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