Bundestagsdebatte: Anträge zur sexuellen und ge­schlecht­lichen Vielfalt

Heute wird im Bundestag ein Antrag der Grünen-Fraktion mit dem Titel „Vielfalt leben – Bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auflegen“ diskutiert.
Titelbild
Jugendliche mit Masken in Regenbogenfarben.Foto: Jair Cabrera Torres/dpa
Epoch Times7. Juni 2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert einen bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Ein entsprechender Antrag der Fraktion mit dem Titel „Vielfalt leben – Bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auflegen“ (19/10224) wird am Freitag im Bundestag diskutiert.

Ebenfalls beraten werden im Verlauf der 45-minütigen Debatte ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in der Europäischen Union schützen“ (19/10553) und ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Babys willkommen heißen, Familie leben – Bundesweiter Aktionsplan für Familie, Ehe und Kinder“ (19/10632). Alle drei Anträge sollen anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen werden.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern von der Bundesregierung, einen bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt unter enger Beteiligung der LSBTI-Verbände (Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen) zu entwickeln und zu verabschieden. Dieser solle aufbauend auf Erfahrungen aus den Ländern klar formulierte Ziele und Maßnahmen – darunter auch Selbstverpflichtungen der öffentlichen Stellen – enthalten und finanziell mit 35 Millionen Euro pro Jahr abgesichert sein.

Der Aktionsplan soll nach den Vorstellungen der Abgeordneten vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend koordiniert, aber ressortübergreifend entwickelt und umgesetzt werden. Er solle klare Berichtspflichten enthalten und einmal in einer Legislaturperiode in Form von einem an den Bundestag zuzuleitenden Bericht evaluiert werden, heißt es in dem Antrag.

Antrag der FDP

Die FDP fordert die Bundesregierung unter anderem auf, in der EU darauf hinzuwirken, dass die Grund- und Menschenrechte von LSBTI EU-weit geschützt werden. Alle EU-Rechtsakte gegen Diskriminierung aufgrund von Rassismus sollten auch für Diskriminierung von LSBTI wirksam gemacht werden. Bei der Prüfung der Menschenrechtslage in Staaten, zu denen Handelsbeziehungen bestehen, sollten auch die Rechte von LSBTI betrachtet werden.

LSBTI seien in vielen EU-Mitgliedstaaten häufig mit Diskriminierung, Belästigung, Intoleranz, Hass und Hasskriminalität konfrontiert, schreibt die Fraktion. Vorurteile und falsche Vorstellungen über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt förderten intolerante Einstellungen und Verhaltensweisen. Daher gebe es großen Handlungsbedarf für das Europäische Parlament und für die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten.

Antrag der AfD

Die AfD fordert die Bundesregierung auf, Familien vor Diskriminierung im Privatrechtsverkehr zu schützen, die staatliche Diskriminierung von Familien zu beenden, für ein positives traditionelles Familienbild zu werben, die Unterstützung junger Familien durch ehrenamtlich Tätige zu fördern, Gesetze auf Familienfreundlichkeit zu überprüfen, die Einrichtung von Familienbeauftragten in Gemeinden, Unternehmen, Behörden, sozialen Einrichtungen und Universitäten zu ermöglichen und Eltern in Unternehmen zu stärken.

Zugleich solle sich der Bundestag verpflichten, jede Form von Feindlichkeit gegenüber Familie, Kindern und der Ehe zwischen Mann und Frau in aller Konsequenz entschlossen entgegenzutreten. (BT/nmc)



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