Bundestags-Gutachten zweifelt an Rechtmäßigkeit von TTIP-Sondergerichten
Mit Beginn der neuen TTIP-Verhandlungsrunde hofft die EU auf Bewegung in der Frage eines neu zu schaffenden Investitionsgerichts. Doch das Urteil des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bekräftigt die grundsätzlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Sondergerichten. Das zeigt eine bisher unveröffentlichte 36 Seiten umfassende Ausarbeitung, die dem "Handelsblatt" (Montagausgabe) vorliegt.
Das Gutachten bezieht sich zwar auf die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada und die dabei vorgesehenen Schiedsgerichte. Die Bedenken der Experten würden aber auch auf TTIP und die dabei neu in die Verhandlungen aufgenommene Alternative eines Investitionsgerichts zutreffen.
Die Bundestagsexperten hatten bereits im März 2015 im Hinblick auf die damals diskutierten Schiedsgerichte auf die "ausschließliche Zuständigkeit des EU-Gerichtshofes zur letztverbindlichen Auslegung des Unionsrechts" hingewiesen. Die könnte durch die Einrichtung eines Schiedsgerichtes untergraben werden, so das Gutachten.
(dts Nachrichtenagentur)
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