Bundestag will Änderung des Paragrafen 219a beschließen

Es ist eines der großen Streitthemen: Die Änderung des Paragrafens 219a, der regelt, wie Ärzte über Abtreibungen informieren dürfen. Nun stimmt der Bundestag darüber ab.
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Paragrafen 219a regelt, wie Ärzte über Abtreibungen informieren dürfen.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times21. Februar 2019

Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über den Koalitionskompromiss zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen ab. Mit der umstrittenen Reform des Paragrafen 219a sollen sich Schwangere leichter über die Möglichkeiten einer Abtreibung informieren können.

Dazu hatten Union und SPD einen nach eigener Aussage für beide Seiten „schmerzhaften Kompromiss“ ausgehandelt: Ärzte und Kliniken dürfen künftig mitteilen, dass sie Abtreibungen vornehmen, müssen für weitere Informationen aber auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Die Regelung wird von Opposition und Betroffenen scharf kritisiert.

In der vergangenen Woche hatte das Parlament in erster Lesung bereits über einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen beraten und ihn in die Ausschüsse verwiesen. Um schon an diesem Donnerstag über die geplante Reform abstimmen zu können, musste aber ein gleichlautender Regierungsentwurf nachgeschoben werden. Eine Fristverkürzung, um das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen, gibt es laut Bundestags-Geschäftsordnung nämlich nur bei Gesetzentwürfen der Bundesregierung, nicht aber bei Entwürfen einzelner Fraktionen.

Es geht um den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches. Dieser regelt bisher, dass man – „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ – öffentlich keine Abtreibungen anbieten darf. Ärzte und Krankenhäuser konnten auf dieser Grundlage verurteilt werden, wenn sie auf ihrer Internetseite Schwangerschaftsabbrüche als Leistung nannten. Auch weitere Informationen etwa zu Methoden, Nachsorge oder Risiken durften sie nicht geben.

Die SPD wollte den Paragrafen abschaffen, wie auch Grüne, Linke und die FDP – die Union wollte das nicht. Der über Monate mühsam ausgehandelte Kompromiss besagt: Das Werbeverbot bleibt, wird aber ergänzt.

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) und SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles hatten den Kompromiss bereits am Dienstag gelobt und sich zuversichtlich gezeigt, dass die Gesetzesänderung nun abgeschlossen werden kann. Linke, Grüne und FDP setzen sich dagegen weiter für die Abschaffung des Paragrafen ein. (dpa)



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