Bundestag verschärft Anti-Terror-Gesetze
Damit stehen sowohl die Reise als auch der bloße Versuch einer Reise nach Syrien oder in den Irak unter Strafe – vorausgesetzt, sie dient dem Ziel, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten. Bislang war erst der konkrete Besuch eines Terrorcamps strafbar. Neu eingeführt wird darüber hinaus der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung, um die Geldquellen von Terrorgruppen auszutrocknen.
Die Reform geht auf eine UN-Resolution vom vergangenen September zurück. Die Vereinten Nationen hatten ihren Mitgliedern damals strenge Vorgaben für den Anti-Terror-Kampf verordnet. Um Reisen in die Kampfgebiete frühzeitig zu unterbinden, sollen die deutschen Behörden auch die Möglichkeit erhalten, gewaltbereiten Islamisten den Personalausweis abzunehmen. Dieser Teil des Anti-Terror-Pakets sollte allerdings erst am späteren Abend in einem eigenen Gesetz verabschiedet werden.
(dpa)
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