Vom Bundestag beschlossen: Auch ohne „epidemische Lage“ sollen Dekrete weiterhin gelten

Tests, Quarantänepflichten, Einreisebeschränkungen und andere Maßnahmen sind an die Festlegung einer „epidemischen Lage von nationaler Bedeutung“ gebunden. Doch auch ohne diese Lage sollen diese Maßnahmen aufrechterhalten werden können.
Epoch Times25. Juni 2021

Update um 23:10 Uhr: Bundestag stimmte der Annahme der Art. 9 und 10 zum Infektionsschutzgesetz zu

In namentlicher Abstimmung mit 412 Stimmen gegen 212 Stimmen bei zwei Enthaltungen, stimmte der Bundestag für die Annahme der Artikel neun und zehn zum Infektionsschutzgesetz. Diese besagen unter anderem, dass eine aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erlassene Rechtsverordnung spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch den Deutschen Bundestag außer Kraft tritt.

Bis zu ihrem Außerkrafttreten soll solche Rechtsverordnung auch nach Aufhebung der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ geändert werden können. Das heißt im Klartext, dass die Corona-Maßnahmen in Deutschland voraussichtlich noch ein Jahr in Kraft bleiben werden.

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Im Bundestag wurde über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts entschieden.

In diesem Zusammenhang geht es auch um den neu geplanten Artikel 9 & 10 des Infektionsschutzgesetzes. Über diesen soll namentlich abgestimmt werden.

Zur namentlichen Abstimmung hat der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung und einen Bericht vorgelegt. Die AfD verlangt, über Teile des Gesetzentwurfs und über den Gesetzentwurf insgesamt getrennt abzustimmen.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Bei der weiteren Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll festgelegt werden, dass auch ohne epidemische Lage die Einreisebeschränkungen durch Corona aufrechterhalten werden können.

Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion sagte dazu der „Welt am Sonntag“, dass Union und SPD beschließen wollen, dass die „Einreisebedingungen, die von Gesundheitsminister Jens Spahn per Verordnung festgelegt wurden, weiter gelten können, auch wenn die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht.“

Betroffen sein könnten Beförderungsverbote aus Virusvariantengebieten und Test- und Quarantänepflichten bei einer Einreise.

Derzeit hängen rund 20 Verordnungen direkt von der festgestellten Notlage ab – darunter sind Regelungen zu Testangeboten und zur Unterstützung von Eltern im Falle pandemiebedingter Kita- und Schulschließungen. Der Wunsch, diese Verordnungen zunächst beizubehalten, war nach Koalitionsangaben einer der Gründe für die Verlängerung der Notlage am 11. Juni 2021.

Reaktionen von FDP und Grünen

Das Gesetz sieht bislang vor, derartige Regelungen mit der bis zum 30. September befristeten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auslaufen zu lassen. Mit den nun vorgeschlagenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes könnten Einreisebeschränkungen bis zu zwölf Monate weitergelten.

„Der Wunsch vieler Bundesländer nach bundesweit einheitlichen Einreiseregeln und nach dem Schutz vor globalen Variantengebieten ist erst seit wenigen Wochen erfüllt und damit fortzuführen“, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Rudolf Henke der „WamS“.

Der SPD-Rechtsexperte Fechner hält eine Verlängerung der Verordnungsermächtigung für gerechtfertigt. „Da es sich hier um sehr kleinteilige Verwaltungsmaßnahmen handelt, ist ein förmliches Gesetz nicht erforderlich“, sagte er. Eine Missbrauchsgefahr sehe er nicht, da es sich bei den Einreisebestimmungen nicht um wesentliche Eingriffe in die Grundrechte handele.

Die FDP und die Grünen kritisieren das Vorhaben. Zwar seien Schutzmaßnahmen weiterhin erforderlich, sie sollten aber nicht allein durch den Bundesgesundheitsminister erlassen werden können, so Manuela Rottmann (Grüne). (ks/afp)



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