Bundestag stimmt Infektionsschutzgesetz mit neuen Corona-Regeln zu
Der Bundestag hat am Freitag dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt, mit dem die meisten Corona-Beschränkungen im öffentlichen Leben wegfallen sollen. An ihre Stelle sollen einige sogenannte Basisschutzmaßnahmen treten, schärfere Maßnahmen sind künftig nur in Infektions-Hotspots möglich. Für die Vorlage der Ampel-Koalition stimmten 388 Abgeordnete, 277 waren dagegen, es gab zwei Enthaltungen. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat die Neuregelung.
Ohne das neue Gesetz wären alle bisherigen Corona-Beschränkungen am Samstag ausgelaufen. An ihre Stelle tritt nun ein sogenannter „Basisschutz“, der im Kern eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und für Einrichtungen mit vulnerablen Menschen vorsieht. Schärfere Maßnahmen dürfen die Länder nur für sogenannte Hotspots anordnen. Übergangsweise dürfen die Länder aber die bisherigen Regeln noch bis zum 2. April in Kraft lassen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verteidigte die Vorlage gegen massive Kritik der Opposition und der Bundesländer. Die Neuregelung gewährleiste, „dass wir überhaupt noch zielgerichtet reagieren können“, sagte er in einer mehrfach von Zwischenrufen unterbrochenen Rede im Plenum.
Lauterbach ließ durchblicken, dass er sich eine schärfere Nachfolgeregelung gewünscht hätte – die in der Koalition aber nicht durchsetzbar war: „Ich hätte als Epidemiologe gewünscht, wir hätten mehr für diejenigen tun können, die jetzt im Risiko stehen.“ Dabei verwies er auf die „geringe Impfquote“. „Wir können aber nicht weiter das gesamte Land unter Schutz stellen, um eine kleine Gruppe von Impfunwilligen zu schützen“, sagte Lauterbach.
Kritik aus der Opposition
Die Opposition kritisierte das Gesetz – und das Erscheinungsbild der Koalition. „Der Minister redet so, als ob er in Opposition zu dem Antrag stehen würde“, sagte der CDU-Abgeordnete Erwin Rüddel. „Das Gesetz erzeugt ein Wirrwarr“, sagte sein Fraktionskollege Sorge. Die darin festgeschriebene Hotspot-Regelung sei zu unklar definiert, „die Bundesländer wissen nicht, wie sie das umsetzen sollen“, sagte Sorge.
Auch die Linksfraktion kritisierte das Gesetz als handwerklich schlecht. Die Koalition treibe Gesetze „im Schweinsgalopp“ durch das Parlament, sagte die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl. Angesichts der neuen Rekordwerte bei den Infektionen sende das Gesetz das falsche Signal: „Bei Höchstständen lockert man doch nicht von 100 auf nahezu null.“
Die AfD-Abgeordnete Christina Baum bemängelte rechtliche Unklarheiten in der Vorlage – und zog daraus den Schluss: „Die Corona-Maßnahmen müssen komplett vom Tisch.“ Die Begründung für die Einschränkungen – nämlich eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden – lasse sich nicht halten.
Der Änderung des Infektionsschutzgesetzes waren Spannungen innerhalb der Koalition vorausgegangen: Die FDP hatte darauf bestanden, künftig möglichst wenige Eingriffe im öffentlichen Leben im Namen der „Pandemiebekämpfung“ zuzulassen.
Die Grünen-Gesundheitsexpertin Kirsten Kappert-Gonther formulierte im Plenum abermals die Bedenken in ihrer Fraktion. „Aus meiner Sicht als Ärztin und Gesundheitspolitikerin braucht es für einen guten Infektionsschutz vermutlich mehr als das, was heute mit diesem Gesetz vorliegt“, sagte sie. Insbesondere eine flächendeckende Maskenpflicht wäre gut gewesen. „Aber kein Gesetz wäre sehr viel schlechter gewesen als dieses Gesetz.“
Der FDP-Abgeordnete Lukas Köhler verteidigte die Haltung seiner Fraktion. Aus Sicht der FDP sei „nur das an Freiheitseinschränkungen möglich, was nötig ist“, sagte Köhler. „Wir sorgen dafür, dass wir so weit es irgendwie geht zurück zur Normalität kommen.“ (afp/dl)
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