Bundestag stimmt für Gewalthilfegesetz für mehr Schutz für Frauen

Der Bundestag hat für das Gewalthilfegesetz zum Schutz von Frauen gestimmt. Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt steht ab 2030 ein Rechtsanspruch zu.
Gewalt gegen Frauen sei ein zunehmendes gesellschaftliches Problem, sagt Michael Kretschmer vom Bundeskriminalamt. (Symbolbild)
Der Bundestag hat das Gewalthilfegesetz beschlossen. (Symbolbild)Foto: Fabian Sommer/dpa
Epoch Times1. Februar 2025

Der Bundestag hat für das sogenannte Gewalthilfegesetz gestimmt, das Frauen besser schützen soll. Es sieht für Opfer von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor, der ab 2030 gelten soll.

Bis dahin soll das Hilfesystem bedarfsgerecht ausgebaut werden – dazu zählen insbesondere mehr Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen. Die Länder sollen dabei verpflichtet werden, ein ausreichendes Angebot an solchen Stellen sicherzustellen.

Der Entwurf für das Gewalthilfegesetz war Ende November im Kabinett beschlossen worden. Frauenministerin Lisa Paus (Grüne) mahnte bei den anschließenden Beratungen im Parlament im Dezember zur Eile, damit das Gesetz noch vor der Wahl beschlossen werden kann.

Steigende Zahlen von Gewalttaten gegen Frauen

Hintergrund der Gesetzesinitiative sind steigende Zahlen von Gewalttaten gegen Frauen und im häuslichen Umfeld.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) begrüßte die Zustimmung des Bundestags zu dem Gesetz. „Opfer von Gewalt haben Anspruch auf besseren Schutz!“, schrieb Scholz im Onlinedienst X.

Auch Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa begrüßte die Einigung. Eine gesetzliche Regelung sei „überfällig“ und zwar nicht zuletzt deshalb, „weil sich die Wirklichkeit häuslicher Gewalt seit den Corona-Zeiten weiter verschlimmert hat“. Die Absicherung von Schutzräumen sei unerlässlich. (afp)



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