Bundestag erklärt Maghrebstaaten und Georgien für sicher + Video

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit einem Gesetzentwurf zur Einstufung von Georgien, Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt.
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Der Bundestag.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Epoch Times18. Januar 2019

Der Bundestag hat der Einstufung der Maghreb-Länder Algerien, Marokko und Tunesien sowie Georgiens als sichere Herkunftsstaaten mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung votierten am Freitag in namentlicher Abstimmung 509 Abgeordnete, dagegen waren 138 bei vier Enthaltungen. Zuvor hatte Innenminister Horst Seehofer (CSU) für die Regelung geworben. Damit würden die Asylverfahren für Menschen aus jenen Ländern beschleunigt, zudem könnten sie bei einer Ablehnung schneller zurückgeführt werden.

Die Zustimmung des Bundestags zu dem Gesetzentwurf war erwartet worden. Allerdings kann die Regelung nur in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat zustimmt. Dies scheiterte schon einmal am Widerstand der Grünen in der Länderkammer, der sich auch jetzt wieder abzeichnet.

Seehofer argumentierte mit den ohnehin sehr niedrigen Erfolgsaussichten für Asylbewerber aus den vier betroffenen Ländern für deren Einstufung als sichere Herkunftsstaaten. So habe die Anerkennungsquote 2018 für Menschen aus Algerien 1,2 Prozent betragen, für Menschen aus Marokko 2,3 Prozent. Aus Tunesien seien 1,9 Prozent der Asylanträge positiv beschieden worden, aus Georgien nur 0,3 Prozent.

Seehofer fügte als positives Beispiel das Verfahren mit den Westbalkan-Staaten an: Hier sei durch die Anerkennung als sichere Herkunftsstaaten der „missbräuchliche Asylanspruch“ deutlich zurückgedrängt worden. Zugleich hob er hervor, der individuelle Anspruch auf Asyl bleibe erhalten.

Für die Grünen bekräftigte die Abgeordnete Luise Amtsberg das Nein zu dem Gesetzentwurf. Die „GroKo“ wolle den Menschen „vorgaukeln“, dass mit der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten tatsächliche Probleme in der Asylpolitik gelöst werden könnten. Tatsächlich müssten aber andere Dinge dringend angegangen werden, etwa eine Verbesserung der Strukturen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) oder Maßnahmen für Integration.

Zuvor hatte bereits die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock die ablehnende Haltung ihrer Partei bekräftigt. Es handle sich um eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche „Symboldebatte, die an eigentlichen Problemen vorbeigeht“, sagte sie im ZDF-„Morgenmagazin.

Im Bundestag lehnte die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke die Einstufung der Maghreb-Staaten und Georgiens als sichere Herkunftsländer ebenfalls ab. Diese mache eine unvoreingenommene Prüfung der Asylanträge unmöglich.

Die FDP-Politikerin Linda Teuteberg kündigte die Zustimmung zu dem Gesetz an und warb zugleich für einen Entschließungsantrag ihrer Partei. Darin forderten die Liberalen, die Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten zu prüfen, bei denen Anerkennungsquote von Asylbewerbern regelmäßig unter fünf Prozent liegt. Der Entschließungsantrag wurde abgelehnt.

Der AfD-Politiker Lars Herrmann erklärte, das geplante Gesetz zu den Maghreb-Staaten und Georgien sei „längst überfällig und dringend geboten“. Allerdings erlaube es lediglich, Asylverfahren schneller abzuschließen; eine Ablehnung bedeute jedoch keinesfalls, dass der Betroffene ausreisen müsse oder abgeschoben werde, monierte Herrmann.

Der SPD-Abgeordnete Helge Lindh verteidigte den Gesetzentwurf gegen Kritik. Geplant sei eine „Vermutungsregelung“, wonach  Asylanträge aus den vier Staaten unbegründet seien. Jeder Einzelne habe aber weiterhin mit einer regulären Anhörung die Möglichkeit, diese Vermutung zu widerlegen, betonte Lindh. (afp)

Die komplette Debatte im Bundestag:

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