Bundestag segnet mögliche post-pandemische Einreisebeschränkungen ab
Ab dem heutigen Freitag (25.6.) gelten in Deutschland auch für Reisende aus Nicht-EU-Staaten erleichterte Einreisebestimmungen, wenn diese eine Impfung durch eines der derzeit vier von der EMA zugelassenen Anti-Corona-Präparate nachweisen können.
Vor allem Besucher und Touristen sollen davon profitieren. Gestern brachte der Bundestag jedoch kurz vor Inkrafttreten der neuen Rechtslage ein Gesetz auf den Weg, das zumindest bis 30. September 2022 Einschränkungen in diesem Bereich wieder möglich machen könnte.
Bundestag gab am späten Donnerstagabend grünes Licht
Am 11. Juni hatte der Bundestag beschlossen, die Dauer der Feststellung einer epidemischer Notlage von nationaler Tragweite infolge der Verbreitung des neuartigen Coronavirus noch einmal bis 30. September zu verlängern. Ohne diese Veranlassung wäre diese am 30. Juni außer Kraft getreten.
Mit dem Schritt wollte der Gesetzgeber der Bundesregierung trotz drastisch gesunkener Fallzahlen und eines zunehmenden Wegfalls von Corona-Beschränkungen noch eine Gestaltungsfrist zugestehen, um auf etwaige Verschärfungen der Lage reagieren zu können. Zudem soll eine Grundlage unter anderem für Regelungen zu Testangeboten und bestimmte Corona-bedingte Unterstützungsleistungen aufrechterhalten werden.
Die aktuelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll es möglich machen, auch nach einem möglichen – und offenbar erwarteten – Ende der Feststellung der epidemischen Notlage zeitnah die Einreise von Personen einschränken oder unterbinden zu können, die aus Regionen kommen, die als Corona-Risikogebiete eingestuft sind.
Bundesregierung will sich Gestaltungsfreiheit bezüglich der Einreise erhalten
Wie die „Tagesschau“ berichtet, gibt es bereits jetzt immer noch Ausnahmen von der neuen Reisefreiheit. Diese betreffen sogenannte „nicht unbedingt notwendige Einreisen“ aus sogenannten Virusvariantengebieten. Zu diesen gehören im Moment Indien, Großbritannien und Brasilien. Aus diesen Ländern dürfen derzeit auch Personen nicht einreisen, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können.
Noch für die Dauer eines Jahres ab Wegfall der epidemischen Notlage soll die Bundesregierung nun die Möglichkeit behalten, Einreisebeschränkungen dieser Art zu erlassen, was andernfalls an die aufrechte Feststellung einer Notlage gebunden gewesen wäre.
Die Neuregelung soll die weitere Anwendung oder Inkraftsetzung von Verordnungen ermöglichen, mittels derer „Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und bei denen die Möglichkeit besteht, dass sie einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt waren“, Quarantänepflicht verordnet werden kann. Außerdem sollen ihre Daten an das Robert Koch-Institut (RKI) weitergeleitet werden können.
Neuregelung bewusst in sachfremdem Antrag „versteckt“?
Irritationen gab es im Vorfeld der Abstimmung, die mit 412 zu 212 Stimmen bei zwei Enthaltungen für den Antrag ausgefallen war. Der Änderungsantrag war nämlich nicht in einem eigenen Dokument und zum Infektionsschutzgesetz selbst eingebracht worden, sondern befand sich auf Seite fünf eines Antrags zu einer Materie, die sachlich mit Corona gar nichts zu tun hat – nämlich dem Stiftungsrecht.
Auf Antrag der AfD, die ebenso wie einige Publizisten einen Versuch der Bundesregierung hinter dem Antrag witterten, das Parlament durch das „Verstecken“ der Bestimmung in einem sachfremden Antrag zu überrumpeln, wurde über die Vorhaben am Ende getrennt abgestimmt.
Während sich die Bundesregierung noch für den Zeitraum eines Jahres nach Ende der Pandemielage Gestaltungsfreiheit bei den Einreisebestimmungen sichern will, kündigten Teilnehmer des EU-Gipfels an, unter dem Eindruck der sich ausbreitenden Delta-Variante die Impfkampagne in Europa beschleunigen zu wollen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellte in Aussicht, dass bis Sonntag rund 220 Millionen Europäer mindestens einmal geimpft sein würden – was rund 60 Prozent der Erwachsenen in der EU entspricht.
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