Bundestag prüft Verstöße von CSU-Ministern gegen Parteiengesetz
Die Bundestagsverwaltung unter Präsident Wolfgang Schäuble (CDU) sieht Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße bei der Zuarbeit von CSU-geführten Ministerien für Wahlkampftermine vor der Bundestagswahl 2017.
Die Parlamentsverwaltung prüfe in ihrer Eigenschaft als Parteienfinanzierungsbehörde Vorgänge, über die der „Stern“ und das ARD-Magazin „Report Mainz“ im Dezember berichtet hatten, bestätigte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung dem „Stern“. Die dort „dargestellten Sachverhalte enthalten erste Hinweise auf mögliche Verstöße gegen das Parteiengesetz“, sagte der Sprecher. Diese Hinweise, so der Sprecher, müssten aber „noch im Einzelnen ausgewertet werden“.
Er verwies auf mögliche „Grautöne“ bei der Verwendung öffentlicher Mittel. Überdies bedürfe es „einer Zurechenbarkeit regierungsamtlicher Verstöße zu den maßgeblichen Parteiverantwortlichen“ und es müsse „im Hinblick auf eine finanzielle Sanktionierung von Fehlverhalten einer Partei“ auch „eine Quantifizierung des jeweiligen Verstoßes erfolgen“.
Wie der „Stern“ und „Report Mainz“ im Dezember berichtet hatten, beanspruchten die drei damals CSU-geführten Ministerien für Entwicklung, Landwirtschaft und Verkehr anders als fast alle anderen Ressorts der Bundesregierung ausdrücklich das Recht, ihren Ministern und Parlamentarischen Staatssekretären auch für Parteitermine zuzuarbeiten. Die Spitzen des Hauses würden „bei öffentlichen Terminen immer auch als Bundesminister“ beziehungsweise Parlamentarische Staatssekretäre „wahrgenommen“ und das „unabhängig von Anlass und Veranstalter“, argumentierten Ende 2017 die drei damals CSU-geführten Ministerien wortgleich. (dts)
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