Bundestag: FDP fordert Akut-Programm gegen „Corona-Wirtschaftskrise“
Der Bundestag befasst sich am Freitag, 13. März 2020, erstmals mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Akut-Programm gegen die Corona-Wirtschaftskrise“ (19/17747). Für die Beratung ist eine Stunde vorgesehen. Im Anschluss soll die Vorlage zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden.
Erleichterungen für Unternehmen verlangt
Die FDP fordert die Bundesregierung unter anderem auf, in der ersten Phase Sofortmaßnahmen zur schnellen Sicherung möglichst vieler Arbeitsplätze und Betriebe umzusetzen. Dazu gehöre, die Liquidität der Betriebe in ihrer aktuellen Form zu sichern. Da bei einer außergewöhnlichen Krise hohe Fallzahlen zu erwarten seien, seien die Regelmechanismen zur Restrukturierung (Insolvenzantrag, positive Fortführungsprognose, Umschuldung) überfordert. Die zuständigen Stellen seien nicht auf Antragsfluten vorbereitet, zumal sie selbst von den Auswirkungen des Coronavirus und dem Ausfall von Personal betroffen seien. Es drohe die Gefahr, dass alleine durch zeitliche Verzögerungen solide Betriebe nicht mehr gerettet werden können.
Hier der Livestream:
Betriebe brauchen nach Darstellung der FDP Erleichterungen wie die großzügige, zinslosen Stundung von Steuervorauszahlungen und Zahlungen der Voranmeldungen, um den Unternehmen eine schnelle und unbürokratische Liquiditätshilfe zu gewähren. Die Sozialversicherungsträger müssten befugt und befähigt werden, bis Ende 2020 Stundungen und Ratenzahlungen anzuwenden, um drohende Insolvenzen zu vermeiden. Auch müsse die Insolvenzantragsfrist für Unternehmen von drei auf sechs Wochen verlängert werden. Dies solle für den Zeitraum gelten, in dem die durch den Coronavirus bedingte wirtschaftliche Schieflage anhält, vorerst befristet bis Ende 2020.
Zudem will die FDP die Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen abschaffen. Damit wird die Liquiditätshilfe, die die Unternehmen dem Staat in der Krise 2005 zur Verfügung gestellt hätten, wieder an die Unternehmen zurückgegeben. Das bedeute, dass das monatliche Fälligkeitsdatum für die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nach hinten verschoben wird, um den Unternehmen bis zu 25 Milliarden Euro zusätzliche Liquidität zur Überbrückung der Krise zur Verfügung zu stellen. Kurzarbeit müsse ohne starre Weiterbildungsverpflichtung eingeführt werden können. (Bundestag)
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