Bundestag hebt Immunität des AfD-Abgeordneten Brandner auf

Den Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner verliert seine Immunität, damit ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet werden kann. Bislang kassierte er Ordnungsgelder in einer Gesamthöhe von 50.000 Euro, weil er eine Journalistin wiederholt als „Faschistin“ bezeichnet hat.
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Der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner verlor seine Immunität. Nun kann ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet werden.Foto: BERND VON JUTRCZENKA/dpa/AFP via Getty Images
Von 11. Oktober 2024

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstagabend die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Der Beschluss erfolgte wie üblich ohne Aussprache und mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, der Unionsfraktion, der Gruppen „Die Linke“ und BSW bei Enthaltung der AfD-Fraktion und gegen die Stimme eines fraktionslosen Abgeordneten. Damit genehmigte das Parlament die Durchführung eines Strafverfahrens gegen Brandner. Ein entsprechendes Schreiben hatte das Bundesjustizministerium bereits Mitte Juli abgeschickt, vermelden Agenturen.

Brandner verweist auf sein Recht auf Meinungsfreiheit

Hintergrund ist laut „T-Online“ ein Rechtsstreit, den Brandner mit der „Spiegel“-Redakteurin Ann-Katrin Müller führt, weil er sie als „Faschistin“ bezeichnete. Er könne den genauen Grund für die Aufhebung seiner Immunität nicht nennen, sonst drohe ihm gegebenenfalls weiteres Ordnungsgeld, sagte Brandner dem Portal. Ihm fehle die Fantasie, auch nur ansatzweise rechtswidriges hereininterpretieren zu wollen. Er habe „nichts anderes getan“, als von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch zu machen, argumentierte der 58-Jährige, der selbst Jurist ist.

Die AfD-Fraktion im Bundestag sieht nach der Aufhebung der Immunität „keine Veranlassung“ für Konsequenzen. Die Fraktion habe sich bei der Abstimmung zur Immunitätsentscheidung am Donnerstagabend im Plenum enthalten, „weil sie den Ermittlungen nicht im Wege stehen will“, sagte ein Fraktionssprecher am Freitag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin.

Beleidigende und herabsetzende Äußerungen

Wie die „Tagesschau“ auf ihrer Internetseite berichtet, hatte der AfD-Abgeordnete Müller auf „X“ (ehemals Twitter) die Journalistin als „Faschistin“, „Oberfaschistin“ und „Spiegel-Faschistin“ bezeichnet. Müller ist bei dem Magazin für die Berichterstattung rund um die AfD zuständig. Brandner verwies darauf, dass Müller seiner Partei ebenfalls faschistische Züge zuordnete. Die „Spiegel“-Journalistin zog im Dezember 2023 vor das Landgericht Berlin. Im Januar untersagte dieses Brandner die Äußerungen. In der Begründung der einstweiligen Verfügung hieß es unter anderem, dass die Bezeichnungen beleidigend und herabsetzend seien. Außerdem stellten sie einen schweren Angriff auf die Ehre und den Ruf der Journalistin dar.

Mitte März verurteilte ihn das Landgericht zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro (ersatzweise Ordnungshaft), weil er gegen die einstweilige Verfügung verstoßen hatte. Er hatte zwar die Posts, in denen er die Journalistin angegriffen hatte, gelöscht. Stattdessen aber kommentierte er das Vorgehen gegen ihn auf „X“ mit den Worten: „Spiegel-Müller fühlt sich als Faschistin beleidigt. Es ist meine feste Auffassung, dass sie eine solche ist.“

Weil er sich weigerte, den Post zu löschen, verurteilte ihn das Gericht Anfang April zu weiteren 15.000 Euro Ordnungsgeld. Doch Brandner zeigte sich unbeeindruckt: Zu Europawahl im Juni postete er seine Nachricht erneut, schrieb „Focus“. Die Konsequenz: Das Landgericht verdonnerte ihn zur Zahlung von weiteren 30.000 Euro Ordnungsgeld. Macht in Summe 50.000 Euro, zuzüglich der Gerichtskosten.

Die Aufhebung seiner Immunität war erforderlich, weil er nur mit der Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden kann.



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