Bundestag hat beschlossen: Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird umgestaltet
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird umgestaltet. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum 31. Januar in geänderter Fassung mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grüne und FDP das ursprünglich dafür noch von der Ampel-Koalition auf den Weg gebrachte Gesetz.
Vorstandsteam statt Präsident
Struktur und Arbeitsweise der Stiftung werden durch die Neuregelung erheblich verändert. Statt von einem Präsidenten oder einer Präsidentin soll die Stiftung künftig von einem kollegialen Vorstand mit bis zu sieben Mitgliedern geführt werden.
Dabei sollen herausgehobene Führungspositionen nur noch befristet besetzt werden. Bei der Verwendung der ihr zugewiesenen staatlichen Mittel soll die Stiftung größere Spielräume erhalten.
Zudem wird der Stiftungsrat verkleinert. „Damit ist die SPK jetzt sehr gut für die Zukunft aufgestellt“, erklärte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne). Die Stiftung könne damit „das ganze Potenzial ihrer herausragenden Sammlungen noch erfolgreicher zur Geltung bringen“. SPK-Präsident Hermann Parzinger sagte: „Wir werden moderner, effizienter, synergetischer und schneller.“
Keine eigene Entscheidung über Namensänderung möglich
Laut den neuen Regelungen darf die Stiftung nicht – wie ursprünglich vorgesehen – eigenständig über eine Änderung ihres Namens entscheiden.
Eine Änderung des Stiftungsnamens hatte Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) mit der Begründung vorgeschlagen, viele der Kulturgüter hätten nichts mit dem untergegangenen Staat Preußen zu tun. Dies stieß jedoch auf Widerstand.
Die Institutionen der Stiftung sollen mit der Reform deutlich gestärkt werden und mehr Eigenständigkeit bekommen, zum Beispiel durch eigene Budgets für die Museen.
Ein Hinzufügen privatrechtlicher Stiftungen wie dem neuen Humboldt-Forum bedarf nun der Zustimmung nicht nur der zuständigen Bundesbehörden, sondern auch des Haushalts- und Kulturausschusses des Bundestages. Auf diese Änderungen verständigten sich im Bundestags-Kulturausschuss SPD, Grüne, Union und FDP.
Das kulturelle Erbe Preußens
Zu der vom Bund und allen Ländern getragenen Stiftung mit rund 2.000 Mitarbeitern gehören neben der Staatsbibliothek Berlin und mehreren Instituten auch die Staatlichen Museen zu Berlin mit 15 Sammlungen und 4,7 Millionen Objekten an 19 Standorten.
Darunter sind weltweit bekannte Museen wie die Gemäldegalerie, die Neue Nationalgalerie oder das Pergamonmuseum, Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute.
Wesentliche Teile des kulturellen Erbes Preußens sind in einer weiteren, unabhängigen Institution, der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam organisiert.
Die Novelle tritt an die Stelle des bisherigen Gesetzes aus dem Jahr 1957. Sie soll am 1. Dezember in Kraft treten. Bisher gilt die Stiftung als zu behäbig und international nicht konkurrenzfähig. (afp/dpa/red)
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