Immunität aufgehoben: Bundestag genehmigt Durchsuchungen bei AfD-Politiker Bystron
Der Bundestag hat Durchsuchungen bei dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron genehmigt, dem die Annahme von Geld aus Russland vorgeworfen wird. Das Parlament genehmigte dazu am Donnerstag die Aufhebung von Bystrons Immunität als Abgeordneter.
Die Generalstaatsanwaltschaft München erklärte ohne Namensnennung, es würden am Donnerstag im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen einen Bundestagsabgeordneten „Objekte in Berlin und Bayern sowie auf Mallorca durchsucht“. Nach AFP-Informationen wurde auch das Bundestagsbüro Bystrons durchsucht.
Petr Bystron ist ein deutsch-tschechischer Politiker und Mitglied des Deutschen Bundestags für die AfD. Er ist ebenso wie Maximilian Krah Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl 2024.
Seit 2024 gibt es Vorwürfe, er habe im Rahmen einer russischen Einflussoperation Geld vom pro-russischen Netzwerk „Voice of Europe“ erhalten. Der tschechische Geheimdienst soll Tonaufnahmen haben, auf denen er Geld entgegennimmt. Bystron bestreitet dies.
Anfangsverdacht der Bestechlichkeit
Laut Generalstaatsanwaltschaft geht es um den Anfangsverdacht der Bestechlichkeit von Mandatsträgern und der Geldwäsche. Gegen Bystron wurde zuletzt in Medienberichten im Zusammenhang mit dem pro-russischen tschechischen Internetportal „Voice of Europe“ die Annahme von Geldern aus Russland vorgeworfen. Bystron weist die Anschuldigungen zurück.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München sind an den Durchsuchungsaktionen am Donnerstag elf Staatsanwälte und etwa 70 Polizeibeamte beteiligt. Die Polizeiaktion lief den Angaben zufolge zunächst ohne Zwischenfälle.
In Bayern finden die Durchsuchungen demnach in den Landkreisen München, Erding und Deggendorf statt. Durchsucht worden sei auch bei Zeugen, die nicht als Beschuldigte im Verfahren gelten, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Ziel sei vor allem, Unterlagen und Datenträger sicherzustellen, um sie nach Beweismitteln zu durchsuchen.
Wahlkreis München-Nord
Die Generalstaatsanwaltschaft München wies darauf hin, dass bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gelte. Bystron selbst war für eine Stellungnahme bisher nicht zu erreichen.
Der Abgeordnete aus dem Wahlkreis München-Nord ist seit 2017 Obmann der AfD im Auswärtigen Ausschuss des Bundestages. Seit 2021 ist er zudem außenpolitischer Sprecher seiner Partei sowie ihr Vertreter im Europarat und bei der Interparlamentarischen Union. (afp/dpa/red)
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