Bundestag entscheidet über höhere Strafen für Einbrecher – Ermittler dürfen Vorratsdatenspeicherung nutzen
Einbrecher und Raser sollen in Zukunft härtere Strafen zu spüren bekommen. Der Bundestag berät dazu abschließend über zwei Gesetzesvorhaben.
Für den Einbruch in eine „dauerhaft genutzte Privatwohnung“ soll künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten. Wohnungseinbrüche sollen außerdem mit auf die Liste jener Delikte kommen, bei denen Ermittler die umstrittene Vorratsdatenspeicherung nutzen dürfen – bei denen sie also unter bestimmten Bedingungen auf Daten zurückgreifen dürfen, die Telekommunikationsanbieter für bis zu zehn Wochen speichern müssen.
Geplant sind auch Strafverschärfungen für lebensgefährliches Rasen im Straßenverkehr. Wer illegale Autorennen veranstaltet oder daran teilnimmt, soll mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden – und mit bis zu zehn Jahren, wenn jemand dabei schwer verletzt oder getötet wird. Bisher stehen auf Renn-Teilnahmen 400 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Illegale Rennen bringen immer wieder Menschen in Gefahr. (dpa)
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