Große Koalition ebnet Weg für einheitliche Bürger-Identifikationsnummer
Um die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen, hat der Bundestag am Donnerstag das Registermodernisierungsgesetz beschlossen. Der Entwurf wurde mit den Stimmen der Großen Koalition gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Nach der Regelung soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“.
Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll der Vorlage zufolge die Steueridentifikationsnummer als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt werden. Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, „aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt“, heißt es in dem Entwurf.
Damit wird eine Grundlage geschaffen, um die bestehende Steuer-Identifikationsnummer auch für andere Verwaltungsvorgänge als Identifikationsinstrument zu nutzen. Die Regierung sieht darin eine Voraussetzung, um die mit dem Onlinezugangsgesetz vorgegebenen Ziele zu erreichen.
Hintergrund ist, dass für unterschiedliche Verwaltungsakte immer wieder die gleichen grundlegenden Daten von Bürgerinnen und Bürger wie Geburtsdatum und -ort sowie Adresse oder Familienstand benötigt werden. Dafür müssen bislang häufig jeweils Nachweise wie die Geburtsurkunde oder Meldebescheinigungen vorgelegt werden. Das neue Verfahren soll es ermöglichen, dass Behörden diese Daten direkt mit Hilfe der Identifikationsnummer zuverlässig und auf dem aktuellen Stand abrufen können.
Verletzungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts
Gegen die Neuregelung gibt es allerdings erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. So wies die FDP in einem eigenen Antrag darauf hin, dass damit Urteile des Bundesverfassungsgerichts gegen eine umfassende Registrierung und Katalogisierung von Bürgerinnen und Bürgern durch das Zusammenführen von Daten aus unterschiedlichen Lebensbereichen verstoßen werde. Ähnliche Vorwürfe erhoben in einem Antrag auch die Grünen, die vor Verletzungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts warnten. Auch Linke und AfD lehnten das Vorhaben ab.
Da der Bundesrat in seiner Stellungnahme ebenfalls auf verfassungsrechtliche Probleme hingewiesen hatte, gilt als ungewiss, ob das neue Gesetz die Länderkammer passieren wird. Kritiker warnten daher auch davor, dass die Neuregelung die Digitalisierung der Verwaltung, die insgesamt auf breite Zustimmung stoße, sogar verzögern oder gefährden könne.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte hatte im Vorfeld Bedenken an der Rechtsmäßigkeit des Vorhabens angemeldet. „Ein wesentliches Element des Registermodernisierungsgesetzes ist die Nutzung der Steuer-ID als einheitliches bereichsübergreifendes Personenkennzeichen.
Das ist weder mit dem Datenschutzrecht, noch mit unserer Verfassung vereinbar“,
sagte Ulrich Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Kelber hatte gewarnt, dass die geplanten Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch bieten würden und dazu aufgerufen, an eine Weiterentwicklung des Datencockpits, mit dem Bürger den Zugriff auf ihre Daten nachvollziehen sollen, zu denken. Sollte es keine Änderungen an dem Gesetzesentwurf geben, sei er sich sicher, dass „dieses Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landet“.
Die Bundesregierung hat dagegen wiederholt betont, alle Vorgaben der Verfassung würden beachtet. Auch verwies sie auf umfangreiche Vorkehrungen zum Datenschutz. So soll ein „Daten-Cockpit“ Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, digital nachzuvollziehen, welche Behörde wann und aus welchem Grund auf Daten zugegriffen hat. (afp/dts)
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