Bundestag beschließt Wohngemeinnützigkeit: Steuervorteile für soziale Vermieter
Mehr Menschen mit geringem Einkommen sollen ab dem kommenden Jahr leichter an eine bezahlbare Wohnung kommen. Erreichen will die Bundesregierung das mit der sogenannten Wohngemeinnützigkeit: Unternehmen, Vereine oder gemeinnützige Stiftungen, die vergünstigten Wohnraum bereitstellen, können von umfassenden Steuererleichterungen profitieren. Der Bundestag beschloss die Regelung am Freitag im Rahmen des Jahressteuergesetzes. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Die Wohngemeinnützigkeit gab es in Deutschland laut Bauministerium bereits bis 1990. Dann wurde sie abgeschafft. Im Jahressteuergesetz 2024 ist nun die „Förderung wohngemeinnütziger Zwecke“ in den Katalog der gemeinnützigen, die Allgemeinheit fördernden Zwecke in die Abgabenordnung aufgenommen. Gefördert werden können laut Ministerium Unternehmen oder Vereine, die vergünstigt vor allem an Menschen vermieten, deren Einkommen nicht mehr als das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache der Sozialhilfe beträgt.
Dies werde „eine weitere starke Säule für bezahlbaren Wohnraum im freifinanzierten Wohnungsbau sein“, erklärte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am Freitag. Mit der Regelung entstehe Wohnraum für kleine und mittlere Einkommen ohne zeitliche Befristung. „Ich wünsche mir, dass möglichst viele Investoren diese Möglichkeit nutzen, langfristig und sinnvoll in Wohnraum zu investieren.“
Bei der Verabschiedung im Kabinett im Juni hatte es geheißen, die neue Regelung ziele vor allem auf Unternehmen ab, denen der Wohnungsmangel insbesondere in großen Städten zunehmend die Suche nach Personal erschwert. Nach damaligen Angaben des Bauministeriums wurde von rund 100 Unternehmen ausgegangen, die vergünstigten Wohnraum etwa in Form von Werkswohnungen zur Verfügung stellen und so von der Steuerbefreiung profitieren können. (afp/red)
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