Bundestag beschließt Neuregelung von Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus können ab August wieder ihre sogenannte Kernfamilie nachholen - allerdings gilt dies nur für höchstens 1000 nachreisende Angehörige pro Monat. Das beschloss der Bundestag ungeachtet heftiger Kritik.
Epoch Times15. Juni 2018

Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus können ab August wieder ihre sogenannte Kernfamilie nachholen – allerdings gilt dies nur für höchstens 1000 nachreisende Angehörige pro Monat. Das betreffende Gesetz wurde am Freitag mit der Mehrheit von Union und SPD im Bundestag beschlossen. Die übrigen Parteien kritisierten die Neuregelung, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

„Es ist ein sehr guter Kompromiss gefunden worden“, sagte in der Debatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU). Die Neuregelung trage „dem Grundsatz der Humanität und Mitmenschlichkeit“ Rechnung, insbesondere auch dem Kindeswohl, ohne jedoch einen „ungezügelten Familiennachzug“ zuzulassen. Ähnlich äußerte sich Eva Högl (SPD). Familiennachzug werde auch für Flüchtlinge mit dem sogenannten subsidiären Schutz wieder ermöglicht, aber „kombiniert mit staatlicher Steuerung“.

Das neue Gesetz, das noch den Bundesrat passieren muss, schließt sogenannte Gefährder, schwere Straftäter oder Kriegsverbrecher vom Familiennachzug ausdrücklich aus. Auch sonst betrifft die Nachzugsmöglichkeit nur Ehepartner und minderjährige Kinder beziehungsweise deren Eltern. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug soll es für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus grundsätzlich nicht mehr geben. Die Auswahl der Nachzugsberechtigten soll das Bundesverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen treffen.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl wertete das neue Gesetz als verfassungswidrig, da damit „das Grundrecht auf Familie ausgehebelt“ werde. „Statt des Rechts auf Familie heißt es ab 1. August: Glücksrad Familiennachzug mit Gewinnchancen für wenige“, kritisierte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt mit Blick auf die Zahl von 1000 Nachzügen monatlich. Derzeit liegen deutschen Auslandsvertretungen bereits mehr als 25.000 Terminanfragen in dieser Sache vor, so dass jahrelange Wartezeiten zu erwarten sind.

Für die betroffenen Flüchtlinge, die auf ihre Angehörigen warten, wolle die Koalition damit „deren Leidenszeit deutlich verlängern“, sagte im Bundestag die Linken-Politikerin Gökay Akbulut. Vorhaltungen, Flüchtlinge mit dem subsidiärem Schutz, wie er etwa Bürgerkriegsflüchtlingen gewährt wird, würden ohnehin nicht lange in Deutschland bleiben, wies sie zurück. So sei bei syrischen Flüchtlingen eine Möglichkeit zur Rückkehr in die Heimat auf Jahre hinaus nicht zu erwarten.

Das neue Gesetz vermeide nicht Härtefälle, „sie produzieren erst Härtefälle“, warf auch die Grünen-Migrationsexpertin Luise Amtsberg Union und SPD vor. „Niemand weiß, wie sie diese 1000 Menschen eigentlich auswählen wollen“, sagte sie weiter. Ebenso wie Akbulut bezeichnete sie die Neuregelung als „unmenschlich“. Die Grünen kritisieren auch fehlende Möglichkeiten zum Nachzug auch von Geschwisterkindern.

Der FDP-Politiker Benjamin-Strasser äußerte sich ebenfalls skeptisch zu der Kontingentlösung. Die FDP will stattdessen die Möglichkeit des Familiennachzugs auf Härtefälle konzentrieren. Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch lehnte es erneut grundsätzlich ab, dass Flüchtlinge ihre Angehörigen nach Deutschland nachholen können.

Der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten war im März 2016 für zunächst zwei Jahre ausgesetzt worden. Anfang 2018 verlängerten Union und SPD dies dann noch während ihrer Koalitionsverhandlungen bis Ende Juli. Nicht berührt ist das Recht auf Familiennachzug für anerkannte Flüchtlinge im Sinn der UN-Flüchtlingskonvention. (afp)



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