Bundestag berät über schärfere Regeln für Lobbyregister
Der Bundestag hat erstmals über schärfere Regeln für das Lobbyregister beraten. Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition sieht vor, dass Interessenvertreterinnen und -vertreter künftig Angaben zu Auftraggeber und Finanzierung offenlegen müssen.
Die Pflicht zur Registrierung gilt seit Anfang 2022. Künftig soll sie bereits dann greifen, wenn Interessenvertreter Kontakt mit Referatsleiterinnen und -leitern in der Regierung aufnehmen. Bisher war eine Registrierung erst von der Ebene der Unterabteilungsleiter aufwärts erforderlich. Auch soll künftig angegeben werden müssen, worauf genau sich die Interessenvertretung jeweils bezieht.
Gemäß den Gesetzesplänen müssen Lobbyistinnen und Lobbyisten künftig im Register zudem angeben, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren Mitglied des Bundestags waren oder Regierungsämter hatten. Damit solle der sogenannte „Drehtüreffekt“ beim Wechsel von Amts- oder Mandatsträgerinnen und -trägern in die Wirtschaft nachvollziehbar gemacht werden.(afp)
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