Bundestag berät über Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
Der Bundestag stimmt am Freitag über eine Neuauflage des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ab. Dass von Union und SPD relativ kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzte Thema beinhaltet die künftige massenhafte Speicherung von Daten durch die deutschen Telefonnetzbetreiber. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Telefon-Verbindungsdaten und IP-Adressen von Computern von den Anbietern zehn Wochen aufbewahrt werden müssten, die Standortdaten von Handys sollen vier Wochen gespeichert werden.
Kritik an dem Gesetzesvorhaben kommen von den Oppositionsparteien und zahlreichen anderen Organisationen, zum Beispiel dem Deutschen Journalisten-Verband. Hauptkritikpunkt ist das Erfassen aller Telefongespräche, ohne dass der Verdacht einer Straftat vorliegen muss. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat bereits eine Verfassungsklage angekündigt. Dass die Bundesregierung den Punkt ignoriere, dass Daten von Rechtsanwälten, Ärzten und Journalisten nicht gespeichert werden dürften, fordere eine Klage geradezu heraus, sagte Kubicki der Zeitung „Die Welt“. Die Abstimmung im Bundestag soll am Freitagvormittag stattfinden. Ein früherer Gesetzesvorschlag zur Datenspeicherung war 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden.
(dts Nachrichtenagentur)
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