Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer

Die Regierungsfraktionen setzten nun eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag zur Blutspende und Homosexualität um.
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Ein Schild in Bornheim, Nordrhein-Westfalen, Deutschland lädt zur Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz ein.Foto: iStock
Epoch Times17. März 2023

Der Bundestag hat die Einschränkungen bei Blutspenden von homosexuellen Männern aufgehoben. Mit dem Beschluss endet die jahrzehntelange Praxis, homosexuelle Männer als Blutspender weitgehend wegen des höheren Aids-Risikos auszuschließen.

Die Neuregelung solle „Diskriminierungen bei der Spenderauswahl vermeiden“, heißt es in dem Gesetz. Damit setzen die Regierungsfraktionen eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um.

Die Blutspende-Einschränkungen für Homosexuelle stammen noch aus der Zeit der Aids-Krise. Dahinter stand die Sorge, dass bei schwulen Männern das Risiko einer Weitergabe des Virus durch eine Blutspende besonders hoch sei.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sie kürzlich als Diskriminierung bezeichnet. „Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung“, sagte er.

Der Neuregelung zufolge darf der Ausschluss als Blutspender künftig „nur auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person“ erfolgen, nicht aber allein wegen einer Gruppenzugehörigkeit oder wegen des Geschlechts der Sexualparterinnen oder -partner.

Es werde klargestellt, „dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen als solche keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein dürfen“, heißt es in dem Gesetz. Dies gelte neben „Männern, die Sex mit Männern haben (MSM)“, auch für „Trans-Personen“.

Patientenberatung künftig eine Stiftung bürgerlichen Rechts

Nach der bislang maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. Bei allen anderen Menschen bestand diese Sperre bislang dagegen nur bei „häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern“. Der Bundestag verpflichtet die Bundesärztekammer nun mit seinem Votum, diese Richtlinie zu ändern.

Die Neuregelung wurde nicht als eigenes Gesetz vom Bundestag verabschiedet – sie wurde als Zusatz zum neuen Gesetz für die Unabhängige Partientenberatung (UPD) angenommen. Dieses nun verabschiedete Gesetz sieht im Kern vor, dass die Patientenberatung künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden soll.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll der Stiftung laut Gesetz mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) können davon auf freiwilliger Basis sieben Prozent übernehmen.

Die UPD gibt es bereits seit 2011 als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Einrichtung berät kostenfrei zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen – unter anderem in Beratungsstellen, per Telefon und Internet, aber auch per Post. (afp/er)



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