Bundestag am Freitag: Abstimmungen über umstrittenes NetzDG und die „Ehe für alle“

Morgen finden im Bundestag die umstrittenen Abstimmungen über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) und die Homo-Ehe statt.
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Der Bundestag will an seinem letzten Tag der letzten Sitzungswoche vor dem Sommer über umstrittene Vorhaben abstimmen.Foto: Wolfgang Kumm/dpa
Epoch Times29. Juni 2017

Im Bundestag steht am Freitag das Gesetz zur Bekämpfung von Falschmeldungen und Hetze im Internet zur Abstimmung (ab 9.00 Uhr).

Die Neuregelung verpflichtet Internetkonzerne wie Facebook zu einer schnelleren Löschung von rechtswidrigen Beiträgen. Bei systematischen Verstößen drohen den Unternehmen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Hier ein Link zum Gesetzestext.

Mit dem neuen Gesetz wird eine US-Firma künftig darüber entscheiden können, was im Netz als Meinungsfreiheit gilt und was „strafbar“ ist. Der wichtigste Punkt bleibt aber ungeklärt: In Deutschland können eigentlich nur Richter entscheiden, was rechtswidrig ist.

Weitere Abstimmungsthemen

Weiteres Thema im Bundestag ist die Reform der Netzentgelte für Strom (10.30 Uhr). Verbraucher sollen demnach künftig unabhängig von ihrem Wohnort gleich viel für die Anbindung von Wind- und Solarparks zahlen. Dies entlastet Stromkunden vor allem in Nord- und Ostdeutschland.

Eine Änderung des Telemediengesetzes soll dafür sorgen, dass Betreiber von öffentlichen WLAN-Netzen nicht mehr für illegales Verhalten von Nutzern haften müssen (11.15 Uhr).

Abstimmung über die Homo-Ehe

Der Bundestag will am Freitag über die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare entscheiden. Für die Homoehe sind die Fraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei, die gemeinsam eine Mehrheit im Parlament haben. Große Teile der Union lehnen die völlige Gleichstellung von Schwulen und Lesben bei der Ehe ab.

Außerdem sind CDU und CSU verärgert, dass der sozialdemokratische Koalitionspartner sie mit den Abstimmungsplänen in der letzten Sitzungswoche der Wahlperiode überrumpelt hatte.

Vor der inhaltlichen Debatte und Abstimmung muss das auf eine Bundesratsinitiative zurückgehende Gesetz noch eine formale Hürde nehmen: Zu Sitzungsbeginn um 8 Uhr stimmt der Bundestag zunächst darüber ab, ob Thema auf die Tagesordnung kommt.

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