Bundesregierung will kein Reichsfahnenverbot erlassen – Bundesländer sollen eigenständig handeln

Nach dem Treppen-Sturm beim Reichstagsgebäude im Sommer 2020 und dem Schwenken von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen der Kaiserzeit dort, gab es Forderungen nach einem Verbot für das öffentliche Zeigen dieser Fahnen. Die Bundesregierung zog sich nun von einem Verbot zurück.
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Demo von Corona-SkeptikernFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times21. März 2021

Die Bundesregierung will das Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen der Kaiserzeit nicht gesetzlich verbieten. Der Bund ziehe einen „Mustererlass“ für Polizei und Ordnungsbehörden zum Umgang mit dem öffentlichen Zeigen der Fahnen vor, berichtet der „Tagesspiegel“. Damit könnte es durch die Länder als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.

Das sei „zielführender als eine Erweiterung strafrechtlicher Tatbestände“, teilten Staatssekretär Hans-Georg Engelke vom BMI und Staatssekretärin Margaretha Sudhof vom BMJV demnach im Februar in einem gemeinsamen Schreiben der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung mit.

Die Juristenvereinigung hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) „eindringlich um die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens“ gebeten.

Das Bundesinnenministerium und das Bundesjustizministerium wollen statt einem Verbot Bund und Länder anregen sich auf eine einheitliche Praxis zu verständigen. Mit Hilfe des Versammlungsrechts könnte dann das Zeigen der umstrittenen Symbole untersagt werden.

Allerdings stünde dies verfassungsrechtlich auf wackeligen Beinen, wie der Fall von Bremen zeigt. Der dortige Innensenator, Ulrich Mäurer (SPD), untersagte im September 2020, nachdem es zur Treppen-Erstürmung des Reichstagsgebäudes kam, dass Zeigen von Reichsfahnen und Reichskriegsflaggen. Er begründete dies mit einer „Beeinträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben“.

Die Veranstalter einer NPD-Versammlung in Bremen bestanden jedoch im Oktober auf das Zeigen der betreffenden Flaggen und Fahnen.

Man ging vor das Verwaltungsgericht. Dort wiesen die Richter das Verbot des Senators zurück, das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt bestätigte die Entscheidung. Das Zeigen der Fahnen sei „nicht ohne das Hinzutreten weiterer Umstände strafbar“, begründete das OVG seine Entscheidung. Die Meinungsfreiheit könne nicht unter den Vorbehalt der öffentlichen Ordnung gestellt werden.

Neben rechtsextremen Gruppierungen nutzen auch Traditions- und Kulturvereine, also Einrichtung der Traditions- und Brauchtumspflege, die betreffenden Fahnen und Flaggen sowie Privatpersonen außerhalb des rechtsextremen Spektrums. Auch sie wären von einem Verbot betroffen.

„Der politische Wunsch, entsprechende Fahnen zu verbieten, ist immer noch vorhanden“, sagt Martin Pallgen, Sprecher von Innensenator Andreas Geisel (SPD). „Wir müssen feststellen, dass ein solches Verbot an rechtliche Grenzen stößt.“ Berlin werde deshalb weiter „im Einzelfall entscheiden, wie mit Reichskriegsflaggen bei Demonstrationen umgegangen wird“, schreibt der „Tagesspiegel“. (dts/er)

 

 

 

 



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