Bundesregierung will Fahrverbote ermöglichen – Rechtsgrundlage in Arbeit
Die Bundesregierung will einem Zeitungsbericht zufolge schon bald eine Rechtsgrundlage für streckenbezogene Fahrverbote bei einer zu hohen Abgasbelastung schaffen.
Wie die „Rheinische Post“ (Samstagsausgabe) unter Berufung auf ein Schreiben von Verkehrs-Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) an den Grünen-Bundestagsabgeordneten Matthias Gastel berichtete, soll die Regelung möglicherweise schon in die nächste Novelle der Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.
Barthles Schreiben zufolge geht es um eine „neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen“ in der Straßenverkehrsordnung. „Damit wären künftig erstmals im Straßenverkehrsrecht auch streckenbezogene gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Feinstaub möglich“, fügte Barthle demnach hinzu. Fahrverbote könnten die Städte dann auch unabhängig vom Vorliegen eines Luftreinhalteplans anordnen.
Am Donnerstag hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit der Rechtmäßigkeit von Fahrverboten in Städten als mögliche Maßnahme zur Senkung der zu hohen Stickstoffdioxidwerte beschäftigt. Die Verhandlung geht auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in einer Reihe von Städten zurück. Die Umweltorganisation will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts soll nun am Dienstag verkündet werden.
Der Grünen-Politiker Gastel sagte der „Rheinischen Post“, die Bundesregierung scheine Fahrverbote „inzwischen für unvermeidlich zu halten“. Damit gestehe sie auch „ihr eigenes Versagen in Sachen Luftreinhaltung ein“.
Zu der geplanten Regelung über die Straßenverkehrsordnung sagte Gastel, es sei zwar gut, Rechtssicherheit zu schaffen. Er warnte aber vor einem „Flickenteppich unterschiedlichster Regelungen, weil die Bundesregierung die Verantwortung auf Städte und Kommunen abwälzt“. Deshalb sei aus seiner Sicht ein Gesetz zur Einführung einer bundesweiten blauen Plakette für schadstoffarme Dieselautos nötig. Das lehnt die Bundesregierung bislang ab. (afp)
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