Regierung will Geldfluss an radikale Moscheen kontrollieren
Die Bundesregierung will die Finanzierung radikaler Moschee-Gemeinden durch die Golfstaaten unterbinden.
Das Auswärtige Amt hat Saudi-Arabien, Kuwait, Katar und andere Staaten darum ersucht, beabsichtigte Spenden oder staatliche Zuwendungen an religiöse Einrichtungen in Deutschland zuvor dem Auswärtigen Amt zu melden, berichten „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR.
Unter Beteiligung von Verfassungsschutz und BND sollen Absender und Empfänger überprüft werden. Innenminister Horst Seehofer hatte vor der Islamkonferenz im November erklärt, die „ausländische Einflussnahme“ müsse beendet werden.
Die deutschen Muslime müssten die Finanzierung von Moscheen selbst in die Hand nehmen. Unionspolitiker unterstützten über die Weihnachtstage die Idee einer eigenen Moschee-Steuer.
Hintergrund der seit dem Frühjahr geltenden Regelung ist ein geheimer Bericht einer Arbeitsgruppe im Terrorismus-Abwehrzentrum in Berlin. Die AG „Transnationale Aspekte“ hatte im Herbst 2015 als Reaktion auf die Flüchtlingskrise entschieden, „salafistische Missionierungsaktivitäten aus den arabischen Golfstaaten“ verstärkt zu überwachen.
Vor allem Saudi-Arabien hat Milliarden ausgegeben, um für die Verbreitung einer fundamentalistischen Auslegung des Islam zu werben. In der Bundesregierung fürchtete man, dass mit dem Geld vom Golf eingereiste Flüchtlinge radikalisiert werden könnten. Die Feststellungen der Arbeitsgruppe lasen sich alarmierend; „Missionierungsorganisationen aus den Golfstaaten vernetzen sich zunehmend mit Salafisten in Europa und Deutschland“, hieß es darin.
Zu beobachten sei eine „langfristige Strategie der Einflussnahme“. Trotz Dementis der Saudis und anderer Staaten entschied sich die Bundesregierung zu einem ungewöhnlichen Schritt. Nach der jetzt geltenden Regelung sollen die Botschaften der Golfstaaten in Berlin Zahlungen und andere Unterstützungsformen im Auswärtigen Amt anmelden. Dieses beteiligt dann außer den Geheimdiensten auch das Kanzleramt, sowie das Innen- und Finanzministerium.
Die Golfstaaten wurden gebeten, diese Überprüfung abzuwarten. Auch sollen sie mitteilen, wenn sich eine religiöse Einrichtung aus Deutschland in ihrem Land um Hilfe bemüht. Über das Ausmaß der finanziellen Unterstützung deutscher Gemeinden gibt es keine verlässlichen Zahlen.
Der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen spricht von einem „mindestens siebenstelligen Bereich.“ Andere vermuten in Europa dreistellige Millionenbeträge.
Nach Angaben von mit dem Verfahren vertrauten Personen zeige das Verfahren erste Erfolge, vor allem Kuwait bemühe sich um Transparenz. Andere Staaten agierten noch zurückhaltender. In der Regierung heißt es, man müsse jetzt erst einmal abwarten, ob sich das Verfahren durchsetze.
Eine rechtliche Möglichkeit, Zahlungen zu unterbinden, gibt es nicht. Es gibt auch bereits Überlegungen, die Steuerbehörden einzuschalten, wenn eine Moschee die Herkunft ihres Vermögens nicht erklären kann. Als möglich wird auch erachtet, radikalen Predigern aus dem Ausland die Einreise zu untersagen. (dts)
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