Bundesregierung will einfacheres Bauen ermöglichen

Bestimmte Abweichungen von nicht sicherheitsrelevanten Baustandards sollen künftig erlaubt sein. Die Regierung hofft, dass dies Menschen hilft, die sich nur ein schlichtes Gebäude leisten können.
Die Standards für Statik und Brandschutz blieben bei der geplanten Reform, über die der Bundestag noch entscheiden muss, unangetastet. (Symbolbild)
Die Standards für Statik und Brandschutz blieben bei der geplanten Reform, über die der Bundestag noch entscheiden muss, unangetastet. (Symbolbild)Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Epoch Times6. November 2024

Um den Wohnungsbau anzukurbeln, sollen die Regeln für die Errichtung von Wohngebäuden verschlankt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett nach Angaben aus Regierungskreisen beschlossen hat.

Verzicht auf Komfortstandards soll erlaubt werden

Mit dem sogenannten Gebäudetyp-E-Gesetz soll es einfacher werden, beim Neubau auf die Einhaltung sogenannter Komfortstandards zu verzichten, die für die Sicherheit des Gebäudes – also etwa Brandschutz oder Statik – nicht relevant sind.

Das kann etwa die Raumhöhe betreffen, den Schallschutz, die Zahl der Steckdosen im Wohnzimmer, die Art der Fenster oder die Frage, welche Norm-Innentemperatur in einem Badezimmer erreicht wird.

Ein Bauunternehmer soll künftig nur noch dann vertraglich zur Einhaltung dieser Standards verpflichtet sein, wenn dies im Bauvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Wird ein Bauvertrag nicht zwischen zwei Firmen geschlossen, sondern zwischen einem Bauunternehmer und Privatleuten, dann müssen die Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen werden, welche Abweichungen von sogenannten Komfortstandards geplant sind.

Gesetzesänderung auch für Umbauten relevant

Die geplante Gesetzesänderung soll nicht nur den Neubau betreffen, sondern auch Umbauten.

Die Bezeichnung „Gebäudetyp E“ steht sowohl für einfaches Bauen als auch für experimentelles. Denn Architekten beklagen aktuell rechtliche Unsicherheiten, wenn sie innovative Bauweisen und Baustoffe verwenden wollen.

Nach dem deutschen Bauvertragsrecht gilt bisher, dass ein Bauwerk grundsätzlich nach den „anerkannten Regeln der Technik“ errichtet werden muss. Dazu zählen allerdings auch einige Normen, die über die Mindeststandards hinausgehen, keinen Einfluss auf Sicherheitsfragen haben und auch nicht gesetzlich vorgegeben sind.

Vonovia-Chef: „Eingemauert in Regeln und Gesetzen“

Der Vorstandschef des Wohnungskonzerns Vonovia, Rolf Buch, hatte im Oktober auf einer Immobilienmesse geklagt: „Wir haben uns eingemauert in Regeln und Gesetzen.“ Das müssten Bund, Länder und Kommunen angehen.

Der Präsident des Verbands der Bauindustrie, Peter Hübner, kritisierte die „hohen Standards und die Überregulierung“ und forderte einen Mentalitätswechsel: „Bauen muss wieder preiswerter gehen.“

„Bauen in Deutschland ist zu teuer“, findet Bundesjustizminister Marco Buschmann, dessen Haus die Vorlage erarbeitet hat. Dies sei ein wesentlicher Grund für den Wohnungsmangel in vielen Ballungszentren.

In Zukunft solle jeder Bauherr die Möglichkeit haben, sich den Wohnstandard auszusuchen, der zu seinen Wünschen und dem eigenen Geldbeutel passt. Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass die geplante Reform ein Einsparpotenzial von mehr als acht Milliarden Euro pro Jahr entfalten würde. (dpa/red)



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