Bundesregierung verteidigt Massenüberwachung des BND
Die Bundesregierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht die bestehenden Regelungen für die Abhörpraxis des Bundesnachrichtendiensts (BND) im Ausland verteidigt. Das 2017 in Kraft getretene BND-Gesetz enthalte „umfassende Schutz- und Kontrollmaßnahmen“ und suche international seinesgleichen, sagte Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) am Dienstag in der mündlichen Verhandlung vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe. Der BND leiste eine „wichtige Arbeit“ für die Sicherheit Deutschlands.
Braun verwies dazu unter anderem mit Blick auf die Lage im Iran, im Irak oder in Libyen darauf, dass Deutschland in solchen Konflikten auf ein „eigenes, objektives Lagebild“ angewiesen sei. Die Arbeit des BND habe auch dazu beigetragen, Anschläge auf Bundeswehrsoldaten im Ausland zu verhindern. Wichtig sei diese auch für die „zunehmende Herausforderung“ durch Cyberangriffe.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich in einer auf zwei Tage angesetzten mündlichen Verhandlung mit Verfassungsbeschwerden gegen das BND-Gesetz. Gegen die darin geregelte Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland – die sogenannte strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung – klagen die internationale Organisation Reporter ohne Grenzen und mehrere ausländische Journalisten. Sie machen eine Verletzung des im Grundgesetz festgeschriebenen Fernmeldegeheimnisses und der Pressefreiheit geltend. Aus ihrer Sicht handelt es sich dabei um Menschenrechte, die auch für Ausländer im Ausland gelten. (afp)
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