Bundesregierung und Länder uneins bei Weisungsrecht für deutsche Staatsanwaltschaften
Die Bundesregierung ignoriert die Kritik des Europäischen Gerichtshofs am Recht deutscher Justizminister, Staatsanwälten Weisungen zu erteilen.
Wie der „Spiegel“ berichtet, hatte die EU-Kommission diesen Mangel an Unabhängigkeit der Justizbehörde in ihrem zweiten Rechtsstaatsbericht diese Woche erneut festgestellt – zugleich aber auf einen Änderungsvorschlag verwiesen, den das Justizministerium im Januar vorgelegt hatte und der sich noch in der Abstimmung befinde. Diese ist inzwischen offenbar erfolgt – mit negativem Ergebnis.
Über den Gesetzesentwurf, der das Weisungsrecht bei der justiziellen Zusammenarbeit mit anderen EU-Staaten eingeschränkt, innerhalb Deutschlands aber unberührt gelassen hätte, konnte „innerhalb der Bundesregierung keine Einigung erzielt werden“, heißt es aus dem Justizministerium von Christine Lambrecht (SPD).
Acht Bundesländer und das Innenministerium von Horst Seehofer (CSU) sollen gegen den Vorschlag gewesen sein.
Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Mai 2019 geurteilt, dass deutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug seien, um Europäische Haftbefehle ausstellen zu können. Dies müssen seitdem deutsche Gerichte übernehmen. (dts)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion