Bundesregierung plant Gesetz für Cybervergeltungsschläge

Der BND soll künftig bei ausländischen Cyberattacken "unterhalb der militärischen Schwelle" auch fremde Server angreifen dürfen. Bisher haben deutsche Behörden für solche Maßnahmen keine Rechtsgrundlage.
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Bundesnachrichtendienst.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times11. Mai 2018

Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll künftig bei ausländischen Cyberattacken „unterhalb der militärischen Schwelle“ auch fremde Server angreifen dürfen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Focus und beruft sich dabei auf Sicherheitskreise.

Bisher haben deutsche Behörden für solche Maßnahmen keine Rechtsgrundlage.

Geändert werden soll das mit einem Gesetz zur „aktiven Cyberabwehr“, das nach Angaben von Innenstaatssekretär Klaus Vitt derzeit erarbeitet werde. Bis Ende des Jahres soll der Entwurf des Gesetzes in die Ressortabstimmung gehen. Derzeit werde geprüft, welche Behörde befähigt werden solle, sagte Vitt dem Magazin.

Insider gehen laut Focus davon aus, dass der BND den Zuschlag bekommen wird. Ein ranghoher Sicherheitsbeamter sagte: „Man braucht dafür Erfahrungen im Ausland und das technische Know How.“

Bereits seit 2014 läuft beim BND das 300 Millionen Euro schwere Programm „Strategische Initiative Technik“, das den Dienst bis 2020 im Cyber-Bereich auf den neuesten Stand bringen soll. Aus Sicherheitskreisen hieß es außerdem mit Blick auf den Dienst: „Es wäre sinnvoll, wenn es die Behörde übernehmen würde, die es aus fachlichen und ökonomischen Gründen am besten kann.“ (dts)



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