Bundesregierung offen für Einbeziehung Strafgefangener in gesetzliche Rente
Die Bundesregierung zeigt sich einem Medienbericht zufolge offen für eine Einbeziehung von Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung.
Dies könne die Arbeit im Strafvollzug als „Integrations- und Erziehungsmittel“ ergänzen und aufwerten, heißt es in einer Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Grünen-Anfrage, aus der die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland zitieren. Außerdem könne so der Bedarf an Grundsicherung im Alter gemindert werden.
Allerdings will die Bundesregierung demnach zunächst die Meinungsbildung der Bundesländer abwarten. Wenn Strafgefangene während der Haft arbeiten, gilt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für sie nicht.
Laut Sozialministerium führt dies dazu, dass „spätestens nach einer Haftdauer von mehr als zwei Jahren“ die Voraussetzungen etwa für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr gegeben seien.
Durchschnittlicher Verdienst der Strafgefangenen: 12,55 Euro am Tag
Den Angaben zufolge gibt es in zwölf Bundesländern eine Arbeitspflicht für Strafgefangene, unter anderem in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Im Jahr 2016 habe die Beschäftigungsquote unter den im Schnitt gut 63.000 Strafgefangenen in Deutschland bei knapp 62 Prozent gelegen – bei einem durchschnittlichen Verdienst von 12,55 Euro am Tag.
Grünen-Rentenexperte kritisiert gegenwärtige Praxis
Der Grünen-Rentenexperte Markus Kurth, der die Anfrage gestellt hatte, kritisierte die gegenwärtige Praxis.
Wer arbeitet, wird mit einem Verdienst auf Taschengeldniveau und ohne Altersvorsorge abgespeist“, sagte der Bundestagsabgeordnete den RND-Zeitungen.
Das sei nicht nur ein sozialpolitisches, sondern auch ein innenpolitisches Problem.
„Denn durch diese in den Rahmenbedingungen des Strafvollzugs angelegte mangelhafte Anerkennung von Arbeit steigt die Gefahr, dass ehemalige Gefangene wieder straffällig werden.“ (afp)
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