Bundesregierung: Mehr Geld für Kinderbetreuung und Steueranreize für Wohnungsbau

Die Bundesregierung bringt ein Gesetz um bessere Kinderbetreuung auf den Weg. Die Länder sollen 5,5 Milliarden Euro bekommen. Außerdem beschlossen wurden Steueranreize für den Neubau günstiger Mietwohnungen.
Epoch Times19. September 2018

Die Länder sollen vom Bund rund 5,5 Milliarden Euro für eine bessere Kinderbetreuung bekommen. Die Bundesregierung brachte dazu am Mittwoch das sogenannte Gute-Kita-Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) auf den Weg.

Den Ländern steht es frei, mit dem Geld mehr Erzieherinnen, längere Öffnungszeiten oder auch niedrigere Gebühren für Eltern zu finanzieren. Einkommensschwache Eltern sollen generell von den Kita-Gebühren befreit werden. Für 2019 sollen die Länder dem Gesetzentwurf zufolge zunächst 485 Millionen Euro erhalten. Im Jahr danach ist es knapp eine Milliarde Euro. Für die Jahre 2021 und 2022 sind jeweils rund zwei Milliarden Euro vorgesehen.

Außerdem will die Bundesregierung den Mietwohnungsbau durch Steueranreize für Investoren ankurbeln. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwochmorgen einem Gesetzesentwurf aus dem Haus von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zu, wie aus Regierungskreisen verlautete. Der Gesetzentwurf sieht unter bestimmten Bedingungen einen Steueranreiz für private Immobilieninvestoren vor.

Damit können Bauherren für vier Jahre jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung zusätzlich bei der Steuer geltend machen. Zusammen mit der üblichen jährlichen Abschreibung von zwei Prozent können sie somit in den ersten vier Jahren 28 Prozent bei der Steuer absetzen. Dafür muss die Wohnung zehn Jahre vermietet werden und die Baukosten dürfen 3000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Eine Mietenobergrenze für die geförderten Wohnungen ist in dem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Der Bundestag muss das Vorhaben noch beschließen.

Dem Staat entgehen durch die Steuervorteile dem Entwurf zufolge jährlich etwa 235 Millionen Euro. Die Förderung gilt nur für Bauanträge oder Bauanzeigen nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022. Für die Sonderabschreibung geltend machen können Investoren aber höchstens 2000 Euro pro Quadratmeter. Anders als eine im Frühjahr 2016 gescheiterte weitaus höhere Sonderabschreibung ist die nun geplante Förderung nicht auf Gebiete beschränkt, in denen der Wohnungsmarkt als besonders angespannt gilt.

Die geplante Sonderabschreibung ist im Koalitionsvertrag vorgesehen und Teil einer von der Regierung gestarteten Wohnraumoffensive, mit der zusätzlich insgesamt 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime gebaut werden sollen. Angeregt werden soll nun sowohl der Neubau von Gebäuden als auch der Neubau von Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Ziel sind Mietwohnungen im „unteren und mittleren Mietpreissegment“.

Wer diesen Bonus in Anspruch nehmen will, muss zwischen September 2018 und Ende 2021 einen Bauantrag für eine neue Wohnung stellen und sich verpflichten, diese für mindestens zehn Jahre zu vermieten. Außerdem kann die Sonderabschreibung letztmalig im Jahr 2026 in Anspruch genommen werden. So sollen Anreize gesetzt werden, Wohnungen spätestens im Jahr 2023 fertigzustellen, um den vollen Zeitraum ausschöpfen zu können.

(Reuters/afp)



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