Trotz Kritik: Bundesregierung hält an Bürgergeld-Erhöhung um zwölf Prozent fest
Die Bundesregierung hält an der geplanten Bürgergeld-Erhöhung um zwölf Prozent zum Jahreswechsel fest – trotz Kritik auch aus der eigenen Koalition. Die Erhöhung sei bereits von Kabinett und Parlament verabschiedet und damit „geltendes Recht“, sagte ein Sprecher des Bundessozialministeriums am Montag in Berlin. Für Änderungen müsste ein neues Gesetz verabschiedet werden – was die Bundesregierung aber nicht plant. Sozialminister Hubertus Heil (SPD) nannte die Kritik an der Erhöhung „moralisch unverantwortlich“.
Regierungssprecher Steffen Hebestreit machte deutlich, „dass es keinerlei Planungen innerhalb der Bundesregierung gibt, da an der Gesetzeslage etwas zu verändern“. Die Regierung könne die Erhöhung nicht einfach so aufschieben oder absagen. „Es wäre gesetzeswidrig, wenn man so handeln wollte“, sagte Hebestreit – und betonte, dass sich die Bundesregierung „an Recht und Gesetz hält“.
Minister Heil kritisierte es als „moralisch unverantwortlich und mit der Verfassung nicht vereinbar, diesen Menschen eine Anpassung der Regelsätze verwehren zu wollen“. Die Äußerungen „verschiedener konservativer Politiker sind kein Beitrag zur Lösung, sondern vergiften das gesellschaftliche Klima“, erklärte er.
Zuvor hatten die Koalitionspartei FDP und die oppositionelle Union gefordert, die geplante Erhöhung der Sozialleistung zum Jahreswechsel abzusagen. Sie begründeten dies zum einen mit den Sparzwängen im Etat 2024 und zum anderen damit, dass die Anhebung der Sätze um zwölf Prozent auf Grundlage einer Inflationserwartung erfolgte, die aber nicht in der prognostizierten Höhe eingetreten sei.
CDU-Chef Friedrich Merz sagte am Sonntagabend in der ARD, angesichts der gesunkenen Inflation sei ein Plus von zwölf Prozent beim Bürgergeld „einfach zu viel“. Dies schwäche den Anreiz, sich eine Arbeitsstelle zu suchen. Merz forderte die Bundesregierung auf, die geplante Erhöhung zu korrigieren. Der CDU-Chef stellte sich hinter die FDP, deren Generalsekretär Bijan Djir-Sarai am Wochenende gefordert hatte, auf die Erhöhung zu verzichten.
Die Berechnungsgrundlagen für die Anhebung des Bürgergelds sind gesetzlich festgelegt, die genaue Erhöhung wird jedes Jahr bis Ende Oktober vom Bundessozialministerium festgesetzt. Ein Sprecher des SPD-geführten Ministeriums wies am Montag darauf hin, dass hierbei nicht die allgemeine Inflationsrate eine Rolle spielte, sondern ein „regelbedarfsrelevanter Preisindex“. In diesem Index würden etwa Lebensmittel, bei denen die Inflationsrate überdurchschnittlich ausfällt, besonders stark gewichtet.
In den vergangenen Monaten habe die Preissteigerung in diesem regelbedarfsorientierten Index zeitweise drei bis vier Prozentpunkte über der allgemeinen Preissteigerung gelegen, sagte der Ministeriumssprecher. „Das schlägt natürlich auch auf die Höhe der Fortschreibung durch“, fügte er hinzu.
Befeuert wird die Debatte um das Bürgergeld durch die Haushaltsnöte der Bundesregierung. Im Kernhaushalt des Bundes für das kommende Jahr klafft laut Finanzminister Christian Lindner (FDP) eine Lücke von 17 Milliarden Euro. Sie ist auch ein Ergebnis des Verfassungsgerichtsurteils zur Haushaltsführung.
Die Koalitionsspitzen setzen laut Regierungssprecher Hebestreit in dieser Woche ihre „intensiven Gespräche“ fort, um eine Einigung auf den Haushalt zu erzielen. Geführt würden diese Gespräche im kleinen Kreis von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Lindner und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). (afp)
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