Bundesregierung: Durch keine Methode kann das Alter der Migranten festgestellt werden
In der Debatte über die umstrittene Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen hat die Bundesregierung die Unzuverlässigkeit der Tests eingeräumt.
„Durch keine Methode der Altersfeststellung ist es möglich, das Lebensalter eines Menschen genau zu ermitteln“, heißt es in der Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken, über welche die „Neue Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe) berichtet.
Dennoch erklärt die Regierung, es sei das Ziel solcher Tests, die Minderjährigkeit beziehungsweise Volljährigkeit einer Person festzustellen.
- Siehe auch: Altersbestimmung: Ein mobiler Ultraschall- Handscanner bestimmt Alter ohne körperlichen Eingriff
Dabei empfiehlt das Ministerium ein Bündel an Untersuchungen: „Das gegenwärtig zuverlässigste Verfahren zur Altersfeststellung ist eine Kombination aus psychologischen, pädagogischen und medizinischen Methoden.“ Dies werde auch international so gesehen.
Zuständig für die Tests seien die Jugendämter, nicht die Bundesbehörden. Wie das Alter im Einzelfall bestimmt wird, sei in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Meist werden die Migranten von Mitarbeitern der Jugendämter befragt, die auf Stimmlage, Bartwuchs und körperliche Entwicklung achten. Falls das Alter auf diese Weise nicht geschätzt werden kann, werden Aufnahmen der Zähne oder Röntgenuntersuchungen der Handknochen oder Schlüsselbeine gemacht.
Die Tests erfolgten stets „unter Achtung der Menschenwürde und der körperlichen Integrität der Kinder und Jugendlichen“, schreibt das Familienministerium. Die Innenexpertin der Linken im Bundestag, Ulla Jelpke, kritisierte eine Unverhältnismäßigkeit des Vorgehens. „Gerade aufgrund der Schwere des Eingriffs und der Ungenauigkeit der Ergebnisse ist die medizinische Altersfeststellung einfach nur unverhältnismäßig.“
Oft gehe es um die Frage, ob ein Flüchtling 17 Jahre oder volljährig sei – denn das habe für Flüchtlinge gravierende Rechtsfolgen vom Familiennachzug bis hin zur Betreuung. Jelpke kritisierte: „Solche wichtigen Rechtsgüter darf man doch nicht dem Lotteriespiel der medizinischen Altersfeststellung überlassen.“ (dts)
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