Bundesregierung dementiert Ausweitung der Finanzierung von Flüchtlingskosten – „Bild“: Kosten pro Kopf 680 Euro

Über die letzten vier Jahre soll jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 680 Euro für die Kosten der Flüchtlingskrise bezahlt haben. Dies berichtet die „Bild“-Zeitung. Unterdessen dementiert das Bundesfinanzministerium Berichte, wonach der Bund Ländern und Kommunen für Flüchtlingskosten mehr Geld bei weniger Kontrolle zukommen lassen wolle.
Von 10. Oktober 2018

Bundesregierung dementiert Ausweitung der Finanzierung von Flüchtlingskosten – „Bild“: Kosten pro Kopf 680 Euro

Über die letzten vier Jahre soll jeder Einwohner der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 680 Euro für die Kosten der Flüchtlingskrise bezahlt haben. Dies berichtet die „Bild“-Zeitung. Unterdessen dementiert das Bundesfinanzministerium Berichte, wonach der Bund Ländern und Kommunen für Flüchtlingskosten mehr Geld bei weniger Kontrolle zukommen lassen wolle.

Am heutigen Mittwoch soll ein Gesetzesentwurf beschlossen werden, der eine Neuregelung der Verteilung der Kosten für die Flüchtlingshilfe zwischen Bund und Ländern vorsieht. Das „Handelsblatt“ und die dpa hatten über diesen zuerst berichtet. Zudem werde wegen der frühzeitigen Tilgung des Fonds „Deutsche Einheit“ die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern neu geregelt.

Die „Süddeutsche Zeitung“ schrieb bereits gestern, die Finanzierung der Flüchtlingskosten durch den Bund für Länder und Kommunen solle „stark ausgeweitet“ werden. Zudem wolle der Bund weitgehend auf das Recht verzichten, zu kontrollieren, ob die Mittel tatsächlich in Integrationsmaßnahmen fließen.

Die Große Koalition, so schreibt die „Süddeutsche“ weiter, will Ländern und Kommunen zwischen 2019 und 2022 insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro für die Kosten der Integration überweisen. Dabei solle jedoch nicht mehr wie bisher exakt für jeden einzelnen Flüchtling abgerechnet werden. Stattdessen erhielten die Länder einen großen Teil der finanziellen Zuwendungen über pauschale Anteile am Umsatzsteueraufkommen. Zugleich hätten die Länder durch die pauschale Verteilung rund fünf Milliarden Euro mehr zur Verfügung als bei genauer Abrechnung, die Kommunen rund eine Milliarde Euro zusätzlich.

Länder behalten bislang abgeführten Anteil an Umsatzsteuereinnahmen ein

Das Bundesfinanzministerium trat dieser Darstellung umgehend vehement entgegen. „Die Meldung der Süddeutschen Zeitung, der Bund würde Länder und Kommunen bei den Flüchtlingskosten um weitere 15 Milliarden Euro entlasten, ist nicht zutreffend“, teilte eine Sprecherin am Dienstag der „Welt“ mit.

Außerdem wolle die Koalition die ursprünglich bis Ende 2018 befristete Entlastung der Kommunen bei den Wohn- und Heizkosten für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte verlängern. Für die Gemeinden bedeute das im kommenden Jahr weitere 1,8 Milliarden Euro. Im kommenden Jahr, so berichtet die Süddeutsche unter Berufung auf Regierungskreise, solle diese Regelung noch einmal zum Tragen kommen.

Insgesamt, so schreibt die Zeitung weiter, sollen Länder und Gemeinden im kommenden Jahr mit 8,4 Milliarden Euro für Integrationsleistungen unterstützt werden. Der „Welt“ zufolge sollen die Länder auch dadurch ab 2020 um 2,224 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden, dass sie nicht weiter verpflichtet seien, einen entsprechenden Anteil an den Umsatzsteuereinnahmen an den Bund abführen. Bis zuletzt war dies infolge der Kosten für die Wiedervereinigung stets der Fall gewesen. Diese Veränderung stehe aber in keinem Zusammenhang mit der Bewältigung von fluchtbedingten Integrationskosten, hieß es aus dem Bundesfinanzministerium.

Hinzu kommen höhere Ausgaben für den Wohnungsbau und die Kosten der „Spitzabrechnung“. Damit, so die „Welt“, sind die Ausgaben pro Flüchtling gemeint, derzeit rund 1,6 Milliarden Euro pro Jahr. Bis Ende 2018 erhielten die Länder demnach eine Unterstützung von 670 Euro pro Asylbewerber und Verfahrensmonat zuzüglich pauschal 670 Euro für jeden abgelehnten Asylbewerber.

Größter Teil der Ausgaben soll in Fluchtverhinderung fließen

Die „Bild“-Zeitung schreibt heute unterdessen von 6,85 Milliarden Euro, die dem Gesetzesentwurf zufolge mehr vom Bund kommen sollen, um Länder und Kommunen bezüglich ihrer Aufwendungen infolge der Flüchtlingskrise zu entlasten. Damit würden, so das Blatt, die Gesamtkosten des Bundes für die Jahre 2016 bis 2019 auf 56 Milliarden Euro steigen. Auf einen Einwohner Deutschlands entfielen über vier Jahre demnach 680 Euro an Kosten für Flüchtlinge.

Der Bund habe demnach für alle 886 370 Flüchtlinge, die 2016 und 2017 in Deutschland Asyl beantragt hatten, 27,9 Mrd. Euro bezahlt: 2,2 Mrd. für Aufnahme, Registrierung und Unterbringung, 4,4 Mrd. für Integration, 5,4 Mrd. für Hartz IV und 15,8 Mrd. als Ausgleich für Länder und Kommunen. Für 2018 seien dem Gesetzesentwurf zufolge nochmals 1,6 Mrd. Euro mehr als geplant vorgesehen, insgesamt wären dies 15,5 Mrd. Euro. Mit Blick auf 2019 schreibt „Bild“ von Gesamtkosten in Höhe von 12,72 Milliarden Euro. Dabei sei ein Plus von 435 Mio. Euro für Kinder-Förderung in Kitas berücksichtigt, gleichzeitig sollen die Aufwendungen für den Hartz-IV-Bezug sinken.

Die Integrationskosten umfassen der Süddeutschen zufolge nur einen Teil der flüchtlingsbezogenen Ausgaben des Bundes. In der Finanzplanung der Bundesregierung bis 2022 seien für diesen Zweck insgesamt 78 Milliarden Euro veranschlagt. Der größte Posten von 31 Milliarden Euro werde investiert, um Fluchtursachen in den Herkunftsländern zu bekämpfen. Knapp 21 Milliarden Euro seien für Sozialtransfers vorgesehen, für Sprachkurse 13 Milliarden Euro. Die Bundesregierung gehe intern von 200 000 Flüchtlingen im Jahr 2018 aus, bis zum Jahr 2022 solle deren Anzahl auf 150 000 sinken.

Jeder vierte Flüchtling soll Arbeit gefunden haben

Inzwischen, so „Bild“, habe von den seit 2015 aus Kriegs- und Krisenländern nach Deutschland gekommenen Flüchtlingen jeder vierte Arbeit gefunden. Von den Einwanderungswilligen aus Syrien stünden mittlerweile 85 200 in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, was ein Plus von 95,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeute. Mit 7800 Personen seien zudem um 71,4 Prozent mehr an Somaliern im Besitz eines entsprechenden Arbeitsvertrages. Prozentual sei die Beschäftigung unter Zuwanderern aus Eritrea am stärksten gestiegen – um 101,3 Prozent auf 18 400.

Insgesamt seien im Juli 32,8 Millionen Menschen in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen, um 704 000 oder 2,2 Prozent mehr als im Jahr zuvor.



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