Bundesregierung beschließt umstrittene Grundsteuer-Reform

Um diesen Kompromiss hat die Bundesregierung lange gekämpft. Jetzt nimmt die Grundsteuer-Reform die erste Hürde. Nächster Halt: Bundestag.
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Ein Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.Foto: Jens Büttner/dpa
Epoch Times21. Juni 2019

Die Bundesregierung hat den Weg für die umstrittene Reform der Grundsteuer frei gemacht. Das Kabinett beschloss am Freitag drei Gesetzentwürfe von Finanzminister Olaf Scholz (SPD), die in der kommenden Woche in den Bundestag eingebracht werden sollen.

Städte und Gemeinden könnten weiter auf die wichtige Einnahme bauen, um Schulen zu sanieren, Straßen und Spielplätze zu bauen, erklärte Scholz. Er betonte zudem: „Die gute Nachricht für die Steuerzahler ist, dass sie insgesamt nicht höher belastet werden.“ Das kann die Bundesregierung allerdings nicht garantieren, denn letztlich entscheiden über die Höhe der Steuer weiter die Kommunen durch ihre Hebesätze.

Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer – auch auf die Mieter wird sie umgelegt. Für die Kommunen ist sie mit einem Aufkommen von mehr als 14 Milliarden Euro zugleich eine der wichtigsten Einnahmequellen. Laut Gesetzentwurf soll sich das Gesamtaufkommen nicht verändern – allerdings werden manche Bürger durch die Reform mehr, andere weniger zahlen müssen. Die Bundesregierung appelliert in der Begründung des Gesetzes an die Kommunen, ihre Hebesätze entsprechend anzupassen.

Wert des Bodens und durchschnittliche Miete sollen Rolle spielen

Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung der wichtigen Steuer grundsätzlich weiterhin der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Die Bundesländer sollen aber die Möglichkeit bekommen, von dieser Regelung abzuweichen und eigene Berechnungsmodelle einzuführen. Für diese Neuregelung soll das Grundgesetz an zwei Stellen geändert werden. Bayern kündigte bereits an, allein die Größe des Grundstücks zugrunde legen zu wollen.

„Wir haben es geschafft, die Grundsteuer nach mehr als 50 Jahren auf den Stand der Zeit zu bringen“, sagte Scholz. Massive Ungleichbehandlungen wegen völlig veralteter Grundstücksbewertungen seien bald Geschichte. Das Verfassungsgericht hatte die bisherige Regelung wegen der alten Datengrundlage für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Jahresende verlangt. Ab 2025 soll die Grundsteuer nun nach dem neuen Modell berechnet werden.

Damit sollen Kommunen auch besser gegen Bodenspekulationen vorgehen können. Sie könnten unbebaute Grundstücke und ungenutzte Immobilien mit einer höheren Grundsteuer C belasten. „Wir wollen den Kommunen damit die Möglichkeit geben, Bauland zu mobilisieren, ihre Baulücken leichter zu schließen, Spekulationen entgegenzuwirken und eine gute Stadtentwicklung zu betreiben“, erklärte der SPD-Abgeordnete Bernhard Daldrup. Bebaubare Grundstücke sollten in Gebieten mit hohem Wohnungsbedarf nicht ohne gute Gründe ungenutzt bleiben.

Die FDP kritisierte Scholz‘ Konzept als unnötig bürokratisch und setzt auf die Öffnungsklausel für die Länder. Dass sie der geplanten Grundgesetzänderung zustimme, sei kein Automatismus. Für Änderungen im Grundgesetz ist im Bundestag eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, Union und SPD brauchen also Unterstützung aus der Opposition.

Auch die Immobilienwirtschaft forderte die Länder auf, wenn möglich eigene Berechnungsregeln einführen. Durch die geplante Öffnungsklausel hätten sie die Möglichkeit, ein unbürokratisches Flächenmodell zu wählen, sagte der Präsident des Zentralen Immobilien-Ausschusses (ZIA), Andreas Mattner, der Deutschen Presse-Agentur. „Mit Blick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern wäre das Flächenmodell klar im Vorteil.“ Jeder Euro, der bei der Bewertung der Grundstücke gespart werde, stehe am Ende der öffentlichen Hand und damit den Bürgern zur Verfügung. (dpa)



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