Bundesregierung beschließt Kurzarbeitergeld für Corona-Krise

Das Kabinett billigte am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf in einem schriftlichen Umlaufverfahren, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin sagte. Er sprach von einem "Schutzschirm für Arbeitsplätze".
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Agentur für Arbeit.Foto: Uwe Anspach/dpa/Archiv/dpa
Epoch Times10. März 2020

Die Bundesregierung hat wegen der Corona-Epidemie im Eilverfahren Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Das Kabinett billigte am Dienstag den entsprechenden Gesetzentwurf in einem schriftlichen Umlaufverfahren, wie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin sagte. Er sprach von einem „Schutzschirm für Arbeitsplätze“. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sagte, es gehe auch um den Erhalt von Unternehmen und deren Wettbewerbsfähigkeit.

Die Corona-Epidemie habe eine „ungewöhnlich ernste Lage“ erzeugt, die große Herausforderungen an alle stelle, fügte Altmaier hinzu. Es müsse verhindert werden, dass „das Coronavirus auch die Wirtschaft infiziert“.

Die vorgezogene Kabinettsberatung erfolgte, um die nötigen Fristen für eine rasche Verabschiedung einzuhalten. Bereits am Dienstagnachmittag sollten die Regierungsfraktionen über den Entwurf beraten. Er soll noch in dieser Woche erstmals in Bundestag und Bundesrat beraten werden und von beiden bis Anfang April beschlossen werden. Inkrafttreten soll das Gesetz in der ersten Aprilhälfte.

Maßnahmenpaket in Milliardenhöhe

Es gebe bereits jetzt ein Maßnahmenbündel, das zur Verfügung stehe und ein Volumen von mehreren Milliarden Euro umfasse, fügte der Minister hinzu. Er verwies zudem auf den Beschluss des Koalitionsausschusses von Sonntagabend, die Bedingungen für das Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Bund und Länder wollten gemeinsam dafür sorgen, dass notwendige Entscheidungen „schnell und unbürokratisch“ getroffen würden.

Altmaier hob hervor, er wünsche sich trotz der Corona-Epidemie, dass „in verantwortlichem Maß“ auch in Zukunft die Freizügigkeit in Europa beibehalten werde. Damit wolle er nicht die österreichische Regierung kritisieren, die die Einreise aus Italien stark eingeschränkt hat. „Aber Freizügigkeit ist ein hohes Gut für die Bürgerinnen und Bürger.“ Deshalb „werden wir in Deutschland alles tun, um Einschränkungen derselben zu verhindern.“

Wozu dient das Kurzarbeitergeld?

Damit gesunde Unternehmen im Krisenfall nicht gleich Mitarbeiter entlassen, gibt es die Möglichkeit zur Kurzarbeit: Die betriebliche Arbeitszeit wird vorübergehend gekürzt. Für den Verdienstausfall der Beschäftigten springt auf Antrag die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Kurzarbeitergeld ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – so muss der Arbeitsausfall beim Unternehmen „nicht vermeidbar“ und vorübergehend sein.

Ziel ist, dass Beschäftigte nicht gekündigt werden. Die Unternehmen profitieren davon, dass sie ihre Personalkosten senken und eingearbeitete Mitarbeiter halten können, was ihnen nach Ende der Flaute beim Hochfahren der Produktion auch angesichts des Fachkräftemangels zugute kommt.

Was hat die Regierung nun beschlossen?

Derzeit gibt es nur Zugang zum Kurzarbeitergeld, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Diese Schwelle wird auf zehn Prozent gesenkt. Dies könnte gerade für vom Coronavirus betroffene größere Unternehmen hilfreich sein: Etwa, wenn wegen Lieferengpässen ein Bereich weitgehend lahmgelegt ist, während andere Bereiche normal weiterarbeiten können.

Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den zuvor vor allem Arbeitgeberverbände gedrängt hatten, ist die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA. Bisher müssen die Arbeitgeber bei ausgefallenen Arbeitsstunden vollständig für die entfallenen Sozialbeiträge einstehen. Zudem soll das Kurzarbeitergeld auch Leiharbeitnehmern offen stehen.

Was bedeutet Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten?

Zwar gibt Kurzarbeit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Sicherheit, voraussichtlich ihren Job behalten zu können, doch dafür müssen sie Lohneinbußen hinnehmen. Für beispielsweise nur 20 statt 40 Arbeitsstunden pro Woche zahlt der Arbeitgeber auch nur die Hälfte.

An dieser Stelle springt die BA ein und zahlt rund 60 Prozent des ausgefallenen Lohns; bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind im Haushalt sind es 67 Prozent. Wer also wegen der gekürzten Arbeitszeit etwa 1000 Euro netto weniger im Monat verdient, bekommt 600 oder 670 Euro von der BA. Für die Lücke von 400 oder 330 Euro bekommt der Beschäftigte keinen Ersatz.

Wie wird die Maßnahme finanziert?

Durch die Mittel der BA. Sie verfügt über ein dickes Finanzpolster von 26 Milliarden Euro.

Wann tritt die Neuregelung in Kraft?

Mit der vorgezogenen Kabinettsberatung wird ermöglicht, dass nach der Bundestagsberatung die Neuregelung am 3. April abschließend in den Bundesrat kommt. Kurz danach kann sie in Kraft treten.

Was sieht das Gesetz sonst noch vor?

Das neue Kurzarbeitergeld ist Teil des Gesetzes zur „Arbeit von morgen“, das Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) seit längerem plant. Der Gesetzentwurf enthält Verbesserungen der Weiterbildungsförderung von Beschäftigten, die Einführung von sogenannten Sammelanträgen in der Weiterbildungsförderung, die Schaffung eines Rechtsanspruchs auf Förderung des Nachholens eines Berufsabschlusses sowie Änderungen bei der Zulassung von Maßnahmen im Bereich der Arbeitsförderung. (afp)

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