Bundesregierung befürchtet Einschränkung von BND-Überwachungspraxis durch Verfassungsgericht

In einem 75-seitigen Schriftsatz der Bundesregierung heißt es, dass der BND angesichts der aktuellen Weltlage, seine Überwachungspraxis im Ausland mindestens aufrechterhalten müsste. Eine Einschränkung der Befugnisse durch das BVG würde dem BND die Bewältigung der "mannigfaltigen Herausforderungen" unnötig erschweren.
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BundesnachrichtendienstFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times10. Januar 2020

Bei der anstehenden Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND), drängt die Bundesregierung darauf, dass die Befugnisse des deutschen Auslandsnachrichtendienstes keinesfalls eingeschränkt werden. Angesichts zahlreicher Kriege, Gefahren durch Terroranschläge und Cyberangriffe brauche der BND seine Möglichkeiten mehr denn je, um diese „mannigfaltigen Herausforderungen“ zu bewältigen und der Regierung präzise Einschätzungen liefern zu können, heißt es in dem 75-seitigen Schriftsatz der Bundesregierung, über den der „Spiegel“ berichtet. In der kommenden Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über eine Beschwerde der Nichtregierungsorganisation „Reporter ohne Grenzen“.

Mitkläger sind sechs ausländische Investigativjournalisten. Sie befürchten, dass sie in die Abhörfilter des BND geraten könnten, da für die Überwachung von Ausländern im Ausland nicht dieselben Hürden gelten wie für die Überwachung von Deutschen. Selbst ausländische Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Journalisten sind im Ausland vor der Überwachung des BND nicht geschützt. Der Geheimdienst müsse sich aber auf „hinreichend gewichtige“ Anlässe und Ziele beschränken, schreibt Matthias Bäcker, Prozessvertreter von „Reporter ohne Grenzen“.

Der „Spiegel“ hatte 2017 enthüllt, dass der BND in der Vergangenheit Dutzende Telefonnummern, Faxanschlüsse und Mailadressen von Journalisten oder Redaktionen im Ausland überwacht hatte. Betroffen waren auch renommierte Medienhäuser wie die BBC, die „New York Times“ und die Nachrichtenagentur Reuters. (dts)



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