Bundesrechnungshof will CDU-Nebenjobs von Kanzleramtsmitarbeitern prüfen
Der Bundesrechnungshof (BRH) nimmt Berichte über Nebenjobs von Kanzleramtsmitarbeitern im CDU-Wahlkampf zum Anlass für eine Prüfung von Nebentätigkeiten in der Bundesregierung.
BRH-Präsident Kay Scheller schrieb in einem Brief an die SPD-Bundestagsabgeordneten Carsten Schneider und Johannes Kahrs, er habe die zuständigen Prüfungsgebiete gebeten, „eine übergreifende Prüfung in ihre Arbeitsplanung aufzunehmen, die auch das Bundeskanzleramt umfassen würde“.
Die Prüfung „könnte sich auch auf zurückliegende Wahljahre beziehen“, heißt es in dem Schreiben, das der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag. Ein Sprecher des Bundesrechnungshofs betonte, dass die Prüfung nicht nur das Kanzleramt, sondern auch andere Ressorts betreffen werde. Die Behörde prüfe „völlig parteiunabhängig“ und „nie personenbezogen“.
Recherchen der „Welt am Sonntag“ hatten ergeben, dass die CDU drei Mitarbeiter des Bundeskanzleramts auf der Minijob-Basis während des Wahlkampfs beschäftigt. Darunter sei Eva Christiansen, Leiterin der Stabsstelle Politische Planung, Grundsatzfragen und Sonderaufgaben im Kanzleramt und enge Vertraute von Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Am Montag hatten Schneider und Kahrs neben Scheller auch Kanzleramtsminister Peter Altmaier, Bundestagspräsident Norbert Lammert und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (alle CDU) schriftlich gebeten, binnen zehn Tagen Antworten auf die erhobenen Vorwürfe zu liefern. Es geht unter anderem um etwaige Verstöße gegen das Parteiengesetz und das Bundesbeamtengesetz.
Sowohl Regierungssprecher Steffen Seibert als auch die CDU-Bundesgeschäftsstelle hatten bestätigt, dass es für drei Mitarbeiter des Bundeskanzleramtes entsprechende Arbeitsverträge bei Merkels Partei gebe. Mit der Genehmigung beziehungsweise dem Anzeigen dieser Tätigkeiten sei „allen rechtlichen Erfordernissen Rechnung getragen“, hieß es seitens der CDU.
Dem Bericht der „Welt am Sonntag“ zufolge soll es außerdem ein Treffen zur Wahlkampfplanung in den Räumlichkeiten der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung gegeben haben. Hierzu schrieb Scheller in seinem Brief: „Zur Nutzung von Räumlichkeiten der politischen Stiftungen gilt grundsätzlich, dass eine unentgeltliche Nutzung für Parteizwecke unzulässig wäre.“ (afp)
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